Verkehrswidriges Abbiegen an der Haltestelle Rebstöcker Straße verhindern!
Begründung
Haltestelle Rebstöcker Straße verhindern! Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, zu prüfen, welche bauliche Möglichkeiten darstellbar sind, um das verkehrswidrige Abbiegen (U-Turn) von Autofahrern im Bereich Mainzer Landstraße / Rebstöcker Straße zu verhindern. Hierzu ist explizit zu prüfen, ob das gefährliche Abbiegen auf dem Fußgängerüberweg (siehe Fotos) durch das Installieren von Pollern möglich ist. Kritischer Bereich Mainzer Landstraße / Rebstöcker Straße Begründung: Trotz der Installation von Betonteilen in der Mitte der Mainzer Landstraße nutzen weiterhin Autofahrer den Fußgängerüberweg an der Ampel zur Straßenbahnhaltestelle (stadteinwärts), um verkehrswidrig zu wenden (U-Turn). Dabei kommt es - wie auf den beigefügten Fotos ersichtlich - immer wieder zu brenzligen Situationen mit dem stadtauswärts fahrenden Verkehr und Fußgängern, die vorschriftsmäßig die Straße an der Ampel überqueren.