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Verkehr im Sossenheimer Ortskern kontrollieren

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1238 Betreff: Verkehr im Sossenheimer Ortskern kontrollieren Zu 1: Die Westerbachstraße und die Straße Alt-Sossenheim unterliegen bereits einer intensiven Geschwindigkeitskontrolle und weisen eine geringe Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich auf. In verschiedenen Abschnitten der Westerbachstraße (Tempo 50) wurde im Jahr 2012 während 16 Kontrollen insgesamt eine Übertretungsquote von 4,4 % festgestellt. Im angesprochenen Bereich zwischen Sossenheimer Riedstraße (Kerbeplatz) und Carl-Sonnenschein-Straße (Carl-Sonnenschein-Siedlung) fanden bisher keine Geschwindigkeitskontrollen statt. Um einen Einblick in die vom Ortsbeirat angesprochene Problematik zu erhalten, werden dort jedoch in nächster Zeit Geschwindigkeitskontrollen stattfinden. Generell wurde bei 34 Kontrollen in der Straße "Alt-Sossenheim" im Jahr 2012 (Tempo 30) eine Übertretungsquote von 7,3 % ermittelt. Sowohl die Werte der Westerbachstraße als auch die der Straße "Alt-Sossenheim" liegen für die jeweils erlaubte zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich unterhalb des stadtweiten Mittels. In der Siegener Straße (Tempo 30) sind in diesem Jahr bisher drei Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt worden. Mit den Ergebnissen vom letzten Jahr liegt die Übertretungsquote mit 11,6 % im Bereich des stadtweiten Mittels. Da alle drei Straßen zu Schulwegen mehrerer Schulen gehören, sind sie dauerhaft in das Geschwindigkeitskontrollprogramm integriert. Zu 2.: Die vom Ortsbeirat genannten Straßen werden bereits durch Bedienstete der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit überwacht. In den nächsten Wochen werden die Kontrollen vermehrt durchgeführt. Eine solche Anhebung der Kontrollintensität ist jedoch nicht dauerhaft leistbar, da sie zu Lasten der Kontrolle anderer Gebiete gehen. Zu 3.: Die angesprochenen Bereiche wurden seitens der Polizei an unterschiedlichen Werktagen und zu unterschiedlichen Zeiten überwacht. Hierbei konnten keine Rotlichtverstöße festgestellt werden. Eine Auswertung der Elektronischen Unfalltypenstreckkarte im Hinblick auf Rotlichtfahrten ergab zudem, dass die genannten Bereiche unauffällig sind. Die vorstehenden Ausführungen lassen erkennen, dass der Magistrat bereits präventiv im Sinne der Anregung tätig ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.04.2012, OM 1082 Antrag vom 31.08.2012, OF 479/6