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Was wird aus dem "Ginnheimer Spargel"?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat bedauert sehr, die Anfrage des Ortsbeirats bislang nicht beantwortet zu haben. In der inzwischen vergangenen Zeit haben sich einige neue Aspekte zum "Ginnheimer Spargel" bzw. Europaturm ergeben. Ein unmittelbar umsetzbares Konzept, den Turm wieder öffentlich zugänglich bzw. nutzbar zu machen, gibt es aktuell jedoch nicht. Der Magistrat hatte sich früh dafür eingesetzt, dass der Europaturm unter Denkmalschutz gestellt wird. Im Oktober 2019 hat das Landesamt für Denkmalpflege Hessen den Turm mit folgender Begründung offiziell unter Denkmalschutz gestellt: "Städtebaulich bildet der Turm mit dem Riegel der benachbarten Bundesbank nördlich der A 66 ein imposantes Eingangsmotiv. Turm und Riegel funktionieren aus der Nahsicht als markante Tormotive. Aus der Fernsicht stellt sich der Europaturm zudem als städtebauliche Landmarke dar. Das kurz nach seiner Fertigstellung "Ginnheimer Spargel" genannte Bauwerk besitzt eine Formgebung, die sie von vergleichbaren Fernmeldetürmen abhebt. Fernmeldetechnisch stellt er bis heute einen wichtigen Knotenpunkt im Netz der Sondertürme im Bundesgebiet dar und bildet den Endpunkt der Höhenentwicklung westdeutscher Fernmeldetürme vor dem Beginn des digitalen Zeitalters. Das bauzeitliche Antennenhebezeug und die Fassadenbefahranlage stellen einzigartige und auf den Fernmeldeturm zurechtgeschnittene technische Ausstattungsstücke dar. Der Fernmeldeturm ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen, städtebaulichen und technischen Gründen." Der Magistrat hatte parallel Gespräche mit der Eigentümerin geführt, um den Turm wieder für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Darauf aufbauend hat die Eigentümerin eine Machbarkeitsstudie zur Wiedereröffnung der Aussichtsplattform erstellen lassen. Im November 2019 hatte der Bund Fördermittel für die Sanierung und Instandsetzung des Europaturms in Aussicht gestellt. Diese sollten etwa die Hälfte der zunächst veranschlagten Kosten von rund 50 Millionen Euro decken. Voraussetzung hierfür war und ist eine Kofinanzierung durch das Land Hessen und die Stadt Frankfurt am Main. Zum damaligen Zeitpunkt hatte sich jedoch nicht abgezeichnet, dass eine Kofinanzierung möglich sein würde. Unstrittig bei allen Beteiligten ist, dass der "Ginnheimer Spargel" eine weithin sichtbare städtebauliche Landmarke und ein wichtiges Wahrzeichen der Stadt und der Region ist. Der Magistrat befürwortet daher die Pläne, den Funkturm in Kooperation mit der Eigentümerin sowie Bund und Land instand zu setzen und wieder für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Magistrat ist deshalb dankbar für die anhaltende Gesprächsbereitschaft des Landes Hessen in dieser Angelegenheit und wird erneut auf das Land zugehen und prüfen, ob unter den aktuellen Rahmenbedingungen eine Kofinanzierung möglich ist. Der Magistrat wird dem Ortsbeirat berichten, sobald ein belastbares Konzept vorliegt und darauf aufbauende Pläne vorstellen. Dem Ortsbeirat und den Bürgerinnen und Bürgern sollen im weiteren Verfahren Möglichkeiten zur Beteiligung gegeben werden.

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