Vorplatz Eckenheimer Landstraße 124
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.07.2019, ST 1222 Betreff: Vorplatz Eckenheimer Landstraße 124
Der versiegelte Vorplatz vor der Liegenschaft Eckenheimer
Landstraße 124 ist dem Magistrat bekannt. Dieser wurde aber - vor
Inkratfttreten der Vorgartensatzung im Jahr 1977 - mit Baugenehmigung vom
01.09.1958 genehmigt. Da
der Vorplatz zum Zeitpunkt seiner Errichtung mit dem Baurecht vereinbar war,
gilt für die vorhandene Vorgartengestaltung Bestandsschutz. Für die Eigentümer
besteht somit keine Verpflichtung, den Vorplatz vorgartensatzungskonform
umzugestalten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 28.03.2019, V
1229
Antrag vom 03.09.2019, OF 723/3