Vorplatz Eckenheimer Landstraße 124
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1222
Betreff: Vorplatz Eckenheimer Landstraße 124 Der versiegelte Vorplatz vor der Liegenschaft Eckenheimer Landstraße 124 ist dem Magistrat bekannt. Dieser wurde aber - vor Inkratfttreten der Vorgartensatzung im Jahr 1977 - mit Baugenehmigung vom 01.09.1958 genehmigt. Da der Vorplatz zum Zeitpunkt seiner Errichtung mit dem Baurecht vereinbar war, gilt für die vorhandene Vorgartengestaltung Bestandsschutz. Für die Eigentümer besteht somit keine Verpflichtung, den Vorplatz vorgartensatzungskonform umzugestalten.