Vorplatz Eckenheimer Landstraße 124
Vorlagentyp: OF LINKE.
Begründung
124 Vorgang: V 1229/19 OBR 3; ST 1222/19 Die Stellungnahme des Magistrats ST 1222 ist unserer Auffassung nach
- unvollständig. nNcht beantwortet wurde die Frage nach der Genehmigung der "neuen Einzäunung mit einem massiven Metallzaun mit großem Tor in der Mitte." Dem Magistrat ist "der versiegelte Vorplatz vor der Liegenschaft Eckenheimer Landstraße 124" bekannt und er argumentiert mit der Baugenehmigung vom 1. 9.
- Aus diesem Grund sieht er den Eigentümer nicht dazu verpflichtet, der Vorgartensatzung aus dem Jahr 1977 zu folgen. Im Zusammenhang mit einer vom Magistrat initiierten Begrünungsoffensive zur Klimaverbesserung innerhalb der Stadt, kann es nicht sein, dass versiegelte Gebäudevorplätze Bestandsschutz haben, weil die Vorgartensatzung damals noch nicht galt.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 03.09.2019,
OF 723/3 Betreff: Vorplatz Eckenheimer Landstraße
124 Vorgang: V
1229/19 OBR 3; ST 1222/19 Die Stellungnahme des Magistrats ST
1222 ist unserer Auffassung nach 1. unvollständig. nNcht beantwortet wurde die
Frage nach der Genehmigung der "neuen Einzäunung mit einem massiven Metallzaun
mit großem Tor in der Mitte." Dem Magistrat ist "der versiegelte Vorplatz vor der
Liegenschaft Eckenheimer Landstraße 124" bekannt und er argumentiert mit der
Baugenehmigung vom 1. 9. 1958. Aus diesem Grund sieht er den Eigentümer nicht
dazu verpflichtet, der Vorgartensatzung aus dem Jahr 1977 zu folgen. Im Zusammenhang mit einer vom
Magistrat initiierten Begrünungsoffensive zur Klimaverbesserung innerhalb der
Stadt, kann es nicht sein, dass versiegelte Gebäudevorplätze Bestandsschutz
haben, weil die Vorgartensatzung damals noch nicht galt. Dies vorausgeschickt möge der
Ortsbeirat beschließen: 1.
Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass der Eigentümer eine
Entsiegelung des Gebäudevorplatzes der oben genannten Liegenschaft im Sinne der
Vorgartensatzung vornimmt. 2.
Gleichzeitig sollte er auf die Aufhebung des Bestandsschutzes für versiegelte
Gebäudevorplätze vor 1977 hinwirken. Antragsteller:
LINKE.
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 28.03.2019, V
1229
Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1222
Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3
am 19.09.2019, TO II, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5204 2019
Die Vorlage OF 723/3 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (=
Ablehnung); FDP (= Enthaltung)