Sossenheim: Verkehr in der Schaumburger Straße (zwischen Auf der Schanz und Siegener Straße) beruhigen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST
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Betreff: Sossenheim:
Verkehr in der Schaumburger Straße (zwischen Auf der Schanz und Siegener
Straße) beruhigen Grundsätzlich ziehen
Änderungen der Verkehrsführung immer eine Mehrbelastung von bis dahin nicht
betroffenen Straßenbereichen nach sich. So würde eine Drehung der Einbahnstraßenführung die
Erschließung für die Schaumburger Straße verändern. Dies vorausgeschickt wird die Anfrage des
Ortsbeirats wie folgt beantwortet: Zu 1.: Positiv ist bei diesem Vorschlag, dass die Anwohner
entlastet werden und kein Verlust von Stellplätzen erfolgt. Als negativ wird gesehen, dass die
direkte Verbindung zur Siegener Straße entfällt und die Anbindung
ausschließlich über die Michaelstraße von Alt-Sossenheim her erfolgt. Von einer
Mehrbelastung der Straßen "Auf der Schanz" und "Marienberger Straße" ist
auszugehen. Zu 2.: Durch das versetzte Parken würde eine Senkung des
Geschwindigkeitsniveaus erfolgen und die Anbindung zur Siegener Straße bleibt
wie bisher. Der Nachteil
dieses Vorschlages ist, dass der Durchgangsverkehr nicht verhindert wird und
pro Verschwenkung des Fahrverkehrs ca. drei Stellplätze entfallen. Durch bauliche Maßnahmen wie z.B. Aufpflasterungen,
Gehwegkaps u.ä. lässt sich der Durchgangsverkehr nicht wirksam unterbinden.
Auch mit Hilfe straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen wie Verkehrszeichen 250
(Verbot für Fahrzeuge aller Art) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) mit dem Zusatz
"Anlieger frei" kann der Durchgangsverkehr nicht verhindert werden. Eine Rückfrage bei der Polizei hat
ergeben, dass im Kreuzungsbereich Schaumburger Straße und Michaelstraße
letztmalig im Jahr 2011 zwei Unfälle aufgenommen worden sind. Nach Abwägung der erläuterten Vor-
und Nachteile dürfte versetztes Parken in dem Bereich "Auf der Schanz" und
"Siegener Straße" die geeignetste Variante darstellen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 25.09.2012, V 477
Antrag vom
28.01.2014, OF
942/6
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2892