Müll am Diesterwegplatz bekämpfen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.07.2017, ST 1204 Betreff: Müll am Diesterwegplatz bekämpfen Vorgang: OM 699/16 OBR 5, ST 164/17 Zu Punkt 1: Der Magistrat - Ordnungsamt - hat in
der Vergangenheit aufgrund vermehrter Verunreinigungen durch Kleinabfälle
wiederholt Kontrollen durchgeführt, bei denen aufgrund festgestellter Verstöße
Barverwarnungen erhoben und schriftliche Verwarnungen an die Bußgeldstelle
weitergeleitet wurden. Auch künftig wird das Ordnungsamt, Abteilung
Stadtpolizei, den Platz im Rahmen ihrer Streifentätigkeit überwachen. Zudem sind die Marktbetreiber des dienstags und
freitags stattfindenden Wochenmarktes auf dem Diesterwegplatz dazu angehalten,
die Flächen sauber zu verlassen bzw. ihre Abfälle mitzunehmen. Die HFM
Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH hat die Marktaufsicht noch
einmal sensibilisiert und die Verunreinigungen vor und nach dem Markt
dokumentiert. Bisher gab es diesbezüglich jedoch keine Probleme,
Verunreinigungen waren eher darauf zurückzuführen, dass das Publikumsaufkommen
durch den Markt allgemein erhöht ist. Zu Punkt 2: Der Diesterwegplatz ist nach der Satzung über die
Straßenreinigung in Frankfurt am Main in die Reinigungsklasse VI eingestuft und
wird dementsprechend sechsmal wöchentlich (Montag bis Samstag) gereinigt. Die
Reinigungen werden durch den beauftragten Dienstleister, die Frankfurter
Entsorgungs- und Service GmbH (FES GmbH), durchgeführt. Wilde Ablagerungen werden in Fällen, bei denen kein
Verursacher ermittelt werden kann, von der FES GmbH entsorgt. Sind diese bis zu
1 m3 groß, werden sie von der Reinigungsmannschaft mitgenommen. Bei größeren
Mengen hält die FES GmbH ein Team der Mobilen Schnellreinigung vor, das die
Ablagerungen aufnimmt und fachgerecht entsorgt. Die Grünflächen werden zweimal wöchentlich (Montag
und Donnerstag) gereinigt und die Haltestellen der VGF Stadtwerke
Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main GmbH sechsmal wöchentlich (Montag bis
Samstag) gereinigt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.10.2016, OM 699
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.01.2017, ST 164