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Erhalt leer stehender Wohnhäuser

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1203 Betreff: Erhalt leer stehender Wohnhäuser Die genannten Liegenschaften befinden sich nicht in einem Zustand, der ein Einschreiten des Magistrates rechtfertigen würde. Die Liegenschaften sind weder abgängig, noch geht von ihnen aktuell eine Gefahr für die Nachbarliegenschaften aus. Eine Möglichkeit, gegen den Leerstand der Immobilie vorzugehen, besteht seit dem Wegfall des Zweckentfremdungsverbotes im Jahr 2004 für den Magistrat leider nicht mehr. Gegenüber der Hessischen Landesregierung hat sich der Magistrat seit der Aufhebung des Zweckentfremdungsverbotes wiederholt für eine Wiedereinführung dieser Rechtsgrundlage eingesetzt. Die ABG Frankfurt Holding ist grundsätzlich an einem Ankauf der Liegenschaften interessiert, allerdings ist nicht bekannt, ob seitens der Eigentümer überhaupt eine Veräußerungsbereitschaft existiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2018, OM 2911 Antrag vom 09.01.2019, OF 610/3