Erhalt leer stehender Wohnhäuser
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST
1203
Betreff: Erhalt leer
stehender Wohnhäuser Die genannten Liegenschaften
befinden sich nicht in einem Zustand, der ein Einschreiten des Magistrates
rechtfertigen würde. Die Liegenschaften sind weder abgängig, noch geht von
ihnen aktuell eine Gefahr für die Nachbarliegenschaften aus. Eine Möglichkeit, gegen den Leerstand der Immobilie
vorzugehen, besteht seit dem Wegfall des Zweckentfremdungsverbotes im Jahr 2004
für den Magistrat leider nicht mehr. Gegenüber der Hessischen Landesregierung hat sich
der Magistrat seit der Aufhebung des Zweckentfremdungsverbotes wiederholt für
eine Wiedereinführung dieser Rechtsgrundlage eingesetzt. Die ABG Frankfurt Holding ist grundsätzlich an einem
Ankauf der Liegenschaften interessiert, allerdings ist nicht bekannt, ob
seitens der Eigentümer überhaupt eine Veräußerungsbereitschaft existiert.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.03.2018, OM 2911
Antrag vom
09.01.2019, OF
610/3