Erhalt leer stehender Wohnhäuser: Berger Straße 6 und 8 sowie Rappstraße 6
Vorlagentyp: OF LINKE
Begründung
Berger Straße 6 und 8 sowie Rappstraße 6 Vorgang: OM 2911/18 OBR 3; ST 1203/18 Der Magistrat war aufgefordert worden:
- "Maßnahmen zu ergreifen, um den Verfall" besagter Häuser "aufzuhalten und mögliche schädliche Einflüsse durch Schimmel, Schädlingsbefall und Ähnliches auf die Nachbarhäuser zu verhindern." Die entsprechende Antwort: - die "genannten Liegenschaften befinden sich nicht in einem Zustand, der ein Einschreiten des Magistrats rechtfertigen würde. Die Liegenschaften sind weder abgängig, noch geht von ihnen aktuell eine Gefahr für die Nachbarschaften aus" - wirft, da die genannten Wohnhäuser nicht erst seit einem Monat -, sondern seit vielen vielen Jahren leerstehen, folgende Frage auf: Hat, und wenn ja, wann zuletzt und wie, der Magistrat, den "Zustand" überprüfen lassen und ggf. auch die "Nachbarschaften" dazu befragt?
- Da (laut weiterer Auskunft des Magistrats) "die ABG Frankfurt . . Holdung grundsätzlich an einem Ankauf der Liegenschaften interessiert" -, allerdings nicht bekannt" (ist),"ob seitens der Eigentümer überhaupt eine Veräußerungsbereitschaft existiert" - stellt sich zudem die Frage: Wann gedenkt der Magistrat die zuständigen Stellen aufzufordern, sich - zwecks Erkenntnisgewinns - endlich mit den Eigentümern ins Benehmen zu setzen? Bliebe noch zu erwähnen: Ob oder ob nicht leerstehende Wohnhäuser (angesichts drängender Wohnungsnot) von Schimmel und ähnlichem befallen sind - auf alle Fälle sind sie ein öffentliches Ärgernis. Und dass sie schnellstens ihrer eigentlichen Bestimmung zugeführt werden sollten, versteht sich wohl von selbst.
Inhalt
Antrag vom 09.01.2019, OF 610/3
Betreff: Erhalt leer stehender Wohnhäuser: Berger Straße 6 und 8 sowie Rappstraße 6 Vorgang: OM 2911/18 OBR 3; ST 1203/18 Der Magistrat war aufgefordert worden:
- "Maßnahmen zu ergreifen, um den Verfall" besagter Häuser "aufzuhalten und mögliche schädliche Einflüsse durch Schimmel, Schädlingsbefall und Ähnliches auf die Nachbarhäuser zu verhindern." Die entsprechende Antwort: - die "genannten Liegenschaften befinden sich nicht in einem Zustand, der ein Einschreiten des Magistrats rechtfertigen würde. Die Liegenschaften sind weder abgängig, noch geht von ihnen aktuell eine Gefahr für die Nachbarschaften aus" - wirft, da die genannten Wohnhäuser nicht erst seit einem Monat -, sondern seit vielen vielen Jahren leerstehen, folgende Frage auf: Hat, und wenn ja, wann zuletzt und wie, der Magistrat, den "Zustand" überprüfen lassen und ggf. auch die "Nachbarschaften" dazu befragt?
- Da (laut weiterer Auskunft des Magistrats) "die ABG Frankfurt . . Holdung grundsätzlich an einem Ankauf der Liegenschaften interessiert" -, allerdings nicht bekannt" (ist),"ob seitens der Eigentümer überhaupt eine Veräußerungsbereitschaft existiert" - stellt sich zudem die Frage: Wann gedenkt der Magistrat die zuständigen Stellen aufzufordern, sich - zwecks Erkenntnisgewinns - endlich mit den Eigentümern ins Benehmen zu setzen? Bliebe noch zu erwähnen: Ob oder ob nicht leerstehende Wohnhäuser (angesichts drängender Wohnungsnot) von Schimmel und ähnlichem befallen sind - auf alle Fälle sind sie ein öffentliches Ärgernis. Und dass sie schnellstens ihrer eigentlichen Bestimmung zugeführt werden sollten, versteht sich wohl von selbst.
Beratungsverlauf 4 Sitzungen
Sitzung
28
OBR 3
TO I, TOP 49
Die Vorlage OF 610/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
29
OBR 3
TO I, TOP 20
Die Vorlage OF 610/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
30
OBR 3
TO I, TOP 17
Die Vorlage OF 610/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
31
OBR 3
TO II, TOP 10
Auskunftsersuchen V 1290 2019 Die Vorlage OF 610/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke
Ablehnung:
CDU FDP