Erhalt leer stehender Wohnhäuser
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, alle bau-, gesundheits-, veterinär- und sonstigen rechtlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Verfall der leerstehenden Häuser in der Berger Straße 6 und 8 und Rappstraße 6 aufzuhalten und mögliche schädliche Einflüsse durch Schimmel, Schädlingsbefall u.ä. auf die Nachbarhäuser zu verhindern. Dazu sollte auch geprüft werden, inwieweit den derzeitigen Eigentümern ein Kauf der Liegenschaften durch die Stadt bzw. die ABG angeboten werden kann Begründung: Der nun schon z.T. über zehn Jahre andauernde Leerstand der genannten Wohnhäuser ist angesichts der Wohnungssituation in Frankfurt nicht hinzunehmen. Da durch den langen Leerstand mögliche schädigende Einflüsse auf die Nachbarhäuser und Umgebung (Schädlingsbefall u.ä.) entstehen können, sollten die entsprechenden städtischen Behörden hier tätig werden und die Liegenschaften untersuchen. Im Zuge dieser Maßnahmen kann mit den derzeitigen Eigentümern auch über eine käufliche Übernahme durch die Stadt verhandelt werden.