Zahlreiche Missstände in der Schwalbacher Straße - wann handelt der Magistrat endlich?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.01.2019, ST 119 Betreff: Zahlreiche Missstände in der Schwalbacher Straße -
wann handelt der Magistrat endlich? Zu 1.: Bereits in der Stellungnahme an den
Ortsbeirat ST 1121 vom15.06.2018 ist auf die gültige Parkordnung hingewiesen
worden. Wenn diese missachtet wird, handelt es sich um ein Fehlverhalten
einzelner Verkehrsteilnehmender, dem mit verkehrsbehördlichen Mitteln nicht
abzuhelfen ist.
Zu 2. und 3.: In einem Vororttermin am 07.06.2018
haben die Stabsstelle Sauberes Frankfurt und die Wirtschaftsförderung mit allen
Gewerbetreibenden eine gemeinsame Begehung durchgeführt. Die Gewerbetreibenden
wurden sowohl mündlich als auch schriftlich über die Funktion der Stabsstelle
und Kontaktmöglichkeiten in Kenntnis gesetzt. Vor diesem Termin wurden am
23.05. und am 05.06.2018 Briefe an alle Anwohnenden und an alle Eigentümerinnen
und Eigentümer der Liegenschaften versandt. Inhalt dieser, war die Bitte, für
Sauberkeit und Müllentsorgung in ihrer Nachbarschaft Sorge zu tragen. Bei einer Überprüfung in der Schwalbacher Straße hat
der Magistrat im Umfeld der Gaststättenbetriebe zum Kontrollzeitpunkt keine
Verunreinigungen festgestellt, vielmehr kehrten Bedienstete der Cafes gerade
die Straße. Im Rahmen der Maßnahme wurde mit den Geschäftsführungen mehrerer
Betriebe Kontakt aufgenommen. Diese wurden aufgefordert im Bereich ihrer
Betriebe auf Sauberkeit zu achten, was jeweils zugesichert wurde. Zu 4.: Gemäß der Satzung über die Straßenreinigung in
Frankfurt am Main ist die Schwalbacher Straße in die Reinigungsklasse II
eingestuft. Der beauftragte Dienstleister, die Frankfurter Entsorgungs- und
Service GmbH (FES GmbH), reinigt die Straße zweimal wöchentlich (in der Regel
montags und donnerstags). Zusätzliche Reinigungen können nur im Rahmen einer
Erhöhung der Reinigungsklasse erfolgen. Für eine Änderung der Reinigungsklasse
ist eine ausführliche Evaluation erforderlich, die Bebauung, Nutzung, Verkehrs-
und Publikumsaufkommen sowie saisonal bedingte Besonderheiten (wie Laub- und
Blütezeit) und gesellschaftliche Ereignisse (Silvester o.ä.) umfasst. Zudem ist
mit einer Erhöhung der Reinigungsklasse ebenso eine Erhöhung der Gebühren
verbunden. Der Magistrat erachtet eine Änderung
der Reinigungsklasse im genannten Straßenabschnitt für sinnvoll. Im Rahmen der
nächsten Satzungsänderung im Jahr 2020, kann eine endgültige Entscheidung über
die Änderung der Reinigungsklasse getroffen werden. Die bestehende Problematik der überdurchschnittlich
hohen Verschmutzung durch Kleinabfälle und damit verbunden die Vielzahl der
Beschwerden ist dem Magistrat bekannt. Soweit starke Verunreinigungen gemeldet
werden oder auffallen, werden kurzfristig Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt.
Zu 5.: Die beschriebene Situation ist dem Magistrat
bekannt. Der Außendienst ist hierfür sensibilisiert worden. In diesem
Straßenbereich gab es bereits in den letzten Jahren mehrfach
Verkehrsüberwachungen. Wie im Rahmen eines Ortstermins am 28.08.2018 erläutert
wurde, können aus personellen Gründen keine weiteren Sonderüberwachungen
erfolgen. In diesem Jahr
wurden in der gesamten Schwalbacher Straße bereits 697 Verwarnungen
ausgestellt, eine Eingrenzung auf den vom Ortsbeirat angesprochenen Abschnitt
lässt sich jedoch nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand vornehmen. Zu 6.: Eine regelmäßige Dauerüberwachung ist nicht möglich.
Allerdings besteht für die Anwohnerschaft die Möglichkeit, das
Sicherheitstelefon zu nutzen. Akute Beschwerden können unter der Rufnummer
069-21244044 rund um die Uhr gemeldet werden. Zu 7.: Der Hofbereich des Hauses Schwalbacher Straße 47-49
war bei einer Kontrolle nur geringfügig mit Kleinabfällen verschmutzt.
Allerdings wurden zudem Verunreinigungen durch Kot festgestellt, weshalb mit
dem Grundstückseigentümer Kontakt aufgenommen und dieser aufgefordert wurde,
den Bereich entsprechend zu reinigen. Dieser sagte zu, den Hausmeister der
Liegenschaft umgehend mit der Reinigung des Geländes zu beauftragen. Darüber hinaus hat der Magistrat den
Eigentümer am 05.06.2018 persönlich angeschrieben und diesen aufgefordert, die
Thematik der Sauberkeit vor Ort zu regeln. Zu 8.: Die Baumscheiben waren bei einer Kontrolle des
Magistrates, im Gegensatz zu Fahrbahn und Gehwegen, kaum verschmutzt. Sie werden von März bis Oktober
zweimal wöchentlich gereinigt. In der übrigen Zeit des Jahres erfolgt eine
Reinigung einmal in der Woche. Im vergangenen Jahr erreichte den Magistrat
diesbezüglich keine erwähnenswerte Anzahl an Beschwerden. Baumpatenschaften
können von interessierten Anliegern beim Grünflächenamt erfragt werden. Diese
Aufgabe konzentriert sich jedoch vorrangig auf das Wässern des Baumes, die
Grünpflege des Unterwuchses (sofern vorhanden) sowie die Entfernung von
Kleinmüll. Für die Beseitigung von großen Sperrmüllmengen, wie in der Anregung
des Ortsbeirats aufgeführt, sind Baumpatenschaften keine Lösung. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.09.2018, OM 3690