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Zahlreiche Missstände in der Schwalbacher Straße - wann handelt der Magistrat endlich?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 119 Betreff: Zahlreiche Missstände in der Schwalbacher Straße - wann handelt der Magistrat endlich? Zu 1.: Bereits in der Stellungnahme an den Ortsbeirat ST 1121 vom15.06.2018 ist auf die gültige Parkordnung hingewiesen worden. Wenn diese missachtet wird, handelt es sich um ein Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmender, dem mit verkehrsbehördlichen Mitteln nicht abzuhelfen ist. Zu 2. und 3.: In einem Vororttermin am 07.06.2018 haben die Stabsstelle Sauberes Frankfurt und die Wirtschaftsförderung mit allen Gewerbetreibenden eine gemeinsame Begehung durchgeführt. Die Gewerbetreibenden wurden sowohl mündlich als auch schriftlich über die Funktion der Stabsstelle und Kontaktmöglichkeiten in Kenntnis gesetzt. Vor diesem Termin wurden am 23.05. und am 05.06.2018 Briefe an alle Anwohnenden und an alle Eigentümerinnen und Eigentümer der Liegenschaften versandt. Inhalt dieser, war die Bitte, für Sauberkeit und Müllentsorgung in ihrer Nachbarschaft Sorge zu tragen. Bei einer Überprüfung in der Schwalbacher Straße hat der Magistrat im Umfeld der Gaststättenbetriebe zum Kontrollzeitpunkt keine Verunreinigungen festgestellt, vielmehr kehrten Bedienstete der Cafes gerade die Straße. Im Rahmen der Maßnahme wurde mit den Geschäftsführungen mehrerer Betriebe Kontakt aufgenommen. Diese wurden aufgefordert im Bereich ihrer Betriebe auf Sauberkeit zu achten, was jeweils zugesichert wurde. Zu 4.: Gemäß der Satzung über die Straßenreinigung in Frankfurt am Main ist die Schwalbacher Straße in die Reinigungsklasse II eingestuft. Der beauftragte Dienstleister, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES GmbH), reinigt die Straße zweimal wöchentlich (in der Regel montags und donnerstags). Zusätzliche Reinigungen können nur im Rahmen einer Erhöhung der Reinigungsklasse erfolgen. Für eine Änderung der Reinigungsklasse ist eine ausführliche Evaluation erforderlich, die Bebauung, Nutzung, Verkehrs- und Publikumsaufkommen sowie saisonal bedingte Besonderheiten (wie Laub- und Blütezeit) und gesellschaftliche Ereignisse (Silvester o.ä.) umfasst. Zudem ist mit einer Erhöhung der Reinigungsklasse ebenso eine Erhöhung der Gebühren verbunden. Der Magistrat erachtet eine Änderung der Reinigungsklasse im genannten Straßenabschnitt für sinnvoll. Im Rahmen der nächsten Satzungsänderung im Jahr 2020, kann eine endgültige Entscheidung über die Änderung der Reinigungsklasse getroffen werden. Die bestehende Problematik der überdurchschnittlich hohen Verschmutzung durch Kleinabfälle und damit verbunden die Vielzahl der Beschwerden ist dem Magistrat bekannt. Soweit starke Verunreinigungen gemeldet werden oder auffallen, werden kurzfristig Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt. Zu 5.: Die beschriebene Situation ist dem Magistrat bekannt. Der Außendienst ist hierfür sensibilisiert worden. In diesem Straßenbereich gab es bereits in den letzten Jahren mehrfach Verkehrsüberwachungen. Wie im Rahmen eines Ortstermins am 28.08.2018 erläutert wurde, können aus personellen Gründen keine weiteren Sonderüberwachungen erfolgen. In diesem Jahr wurden in der gesamten Schwalbacher Straße bereits 697 Verwarnungen ausgestellt, eine Eingrenzung auf den vom Ortsbeirat angesprochenen Abschnitt lässt sich jedoch nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand vornehmen. Zu 6.: Eine regelmäßige Dauerüberwachung ist nicht möglich. Allerdings besteht für die Anwohnerschaft die Möglichkeit, das Sicherheitstelefon zu nutzen. Akute Beschwerden können unter der Rufnummer 069-21244044 rund um die Uhr gemeldet werden. Zu 7.: Der Hofbereich des Hauses Schwalbacher Straße 47-49 war bei einer Kontrolle nur geringfügig mit Kleinabfällen verschmutzt. Allerdings wurden zudem Verunreinigungen durch Kot festgestellt, weshalb mit dem Grundstückseigentümer Kontakt aufgenommen und dieser aufgefordert wurde, den Bereich entsprechend zu reinigen. Dieser sagte zu, den Hausmeister der Liegenschaft umgehend mit der Reinigung des Geländes zu beauftragen. Darüber hinaus hat der Magistrat den Eigentümer am 05.06.2018 persönlich angeschrieben und diesen aufgefordert, die Thematik der Sauberkeit vor Ort zu regeln. Zu 8.: Die Baumscheiben waren bei einer Kontrolle des Magistrates, im Gegensatz zu Fahrbahn und Gehwegen, kaum verschmutzt. Sie werden von März bis Oktober zweimal wöchentlich gereinigt. In der übrigen Zeit des Jahres erfolgt eine Reinigung einmal in der Woche. Im vergangenen Jahr erreichte den Magistrat diesbezüglich keine erwähnenswerte Anzahl an Beschwerden. Baumpatenschaften können von interessierten Anliegern beim Grünflächenamt erfragt werden. Diese Aufgabe konzentriert sich jedoch vorrangig auf das Wässern des Baumes, die Grünpflege des Unterwuchses (sofern vorhanden) sowie die Entfernung von Kleinmüll. Für die Beseitigung von großen Sperrmüllmengen, wie in der Anregung des Ortsbeirats aufgeführt, sind Baumpatenschaften keine Lösung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3690