Sauberkeit und Aufenthaltsqualität in der Schwalbacher Straße erhöhen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST
1121
Betreff: Sauberkeit und
Aufenthaltsqualität in der Schwalbacher Straße erhöhen Zu 1. und 4.: Der Magistrat unterstützt das vom
Ortsbeirat formulierte Ziel, Sauberkeit und Aufenthaltsqualität in der
Schwalbacher Straße zu erhöhen. Im Bereich der Schwalbacher Straße zwischen Mainzer
Landstraße und Frankenallee existiert bereits eine Parkordnung. Diese gibt
wechselseitig das Gehwegparken in Längs- und Schrägrichtung frei. Die
Beschilderung und Markierung ist dementsprechend angepasst. Darüber hinaus wird die Schwalbacher Straße durch
die Städtische Verkehrspolizei überwacht. Für den angesprochenen
Straßenabschnitt wurde die Überwachungsintensität in den letzten Jahren
aufgrund von Beschwerden und Ortsbeiratsanregungen mehrmals erhöht. Auch in der
kommenden Zeit wird die Schwalbacher Straße gezielt kontrolliert werden.
Bezüglich abgelegter Werbezeitschriften sind bislang
noch keine Beschwerden eingegangen. Gemäß der Sondernutzungssatzung der Stadt
Frankfurt dürfen Webezeitschriften ohne Genehmigung für die Dauer von 24
Stunden im öffentlichen Verkehrsraum gelagert werden. Die als Müllabladestellen missbrauchten Baumscheiben
werden in jedem Jahr zwischen November und Februar wöchentlich gesäubert. In
der Zeit zwischen März und Oktober geschieht die Säuberung dreimal pro Woche.
Eine Ausweitung des Reinigungsintervalls ist aufgrund der begrenzten
personellen und finanziellen Mittel in absehbarer Zeit nicht möglich. Zu 2.: Der Magistrat wird die ansässigen Gewebetreibenden
kontaktieren und auf eine Verbesserung der Sauberkeit hinwirken.
Ordnungsrechtliche Maßnahmen können nur gegen die Personen verhängt werden, die
unmittelbar den öffentlichen Raum verschmutzen. Die jeweiligen Verkaufsstellen
können nicht für das ordnungswidrige Verhalten ihrer Kundinnen und Kunden
verantwortlich gemacht werden. Zu 3.: Die Schwalbacher Straße ist nach der Satzung über
die Straßenreinigung in Frankfurt in die Reinigungsklasse II eingestuft und
wird zweimal in der Woche - in der Regel montags und donnerstags - gereinigt.
Mit der Reinigung ist die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES)
beauftragt. Zusätzliche Reinigungen können durch
die Änderung der Reinigungsklasse erfolgen. Vor der Einstufung in eine höhere
Reinigungsklasse erfolgt eine ausführliche Bestandsaufnahme und Dokumentation.
Sie umfasst die Bebauung, Nutzung, Verkehrs- und Publikumsaufkommen und
berücksichtigt saisonale Besonderheiten (z.B. Laub- und Blütezeit) sowie
gesellschaftliche Ereignisse (z.B. Silvester). Eine kurzfristige Änderung der
Reinigungsklasse ist deshalb nicht möglich. Das Umweltamt prüft jedoch die
Voraussetzungen. Eine höhere Reinigungsklasse bedingt auch eine höhere
Reinigungsgebühr. Zu 5.: Eigentümerin der Liegenschaft Schwalbacher Straße 47
ist eine GmbH in Dreieich. Diese wird vom Magistrat angeschrieben und über die
dortigen Zustände unterrichtet. Es besteht jedoch keine rechtliche Möglichkeit,
eine Reinigung durchzusetzen. Zu 6.: Der Idee, die Sauberkeit der Flächen durch die
Übernahme von Baumpatenschaften durch Anwohnende zu verbessern, steht das
zuständige Fachamt sehr aufgeschlossen gegenüber. Sollten sich hierfür
Interessentinnen und Interessenten finden, werden diese gebeten, sich mit dem
Fachamt in Verbindung zu setzen (E-Mail: gruenflaechenamt@stadt-frankfurt.de,
Tel.: 212-30991). Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.01.2018, OM 2655
Antrag vom
02.09.2018, OF
709/1