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Sauberkeit und Aufenthaltsqualität in der Schwalbacher Straße erhöhen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1121 Betreff: Sauberkeit und Aufenthaltsqualität in der Schwalbacher Straße erhöhen Zu 1. und 4.: Der Magistrat unterstützt das vom Ortsbeirat formulierte Ziel, Sauberkeit und Aufenthaltsqualität in der Schwalbacher Straße zu erhöhen. Im Bereich der Schwalbacher Straße zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee existiert bereits eine Parkordnung. Diese gibt wechselseitig das Gehwegparken in Längs- und Schrägrichtung frei. Die Beschilderung und Markierung ist dementsprechend angepasst. Darüber hinaus wird die Schwalbacher Straße durch die Städtische Verkehrspolizei überwacht. Für den angesprochenen Straßenabschnitt wurde die Überwachungsintensität in den letzten Jahren aufgrund von Beschwerden und Ortsbeiratsanregungen mehrmals erhöht. Auch in der kommenden Zeit wird die Schwalbacher Straße gezielt kontrolliert werden. Bezüglich abgelegter Werbezeitschriften sind bislang noch keine Beschwerden eingegangen. Gemäß der Sondernutzungssatzung der Stadt Frankfurt dürfen Webezeitschriften ohne Genehmigung für die Dauer von 24 Stunden im öffentlichen Verkehrsraum gelagert werden. Die als Müllabladestellen missbrauchten Baumscheiben werden in jedem Jahr zwischen November und Februar wöchentlich gesäubert. In der Zeit zwischen März und Oktober geschieht die Säuberung dreimal pro Woche. Eine Ausweitung des Reinigungsintervalls ist aufgrund der begrenzten personellen und finanziellen Mittel in absehbarer Zeit nicht möglich. Zu 2.: Der Magistrat wird die ansässigen Gewebetreibenden kontaktieren und auf eine Verbesserung der Sauberkeit hinwirken. Ordnungsrechtliche Maßnahmen können nur gegen die Personen verhängt werden, die unmittelbar den öffentlichen Raum verschmutzen. Die jeweiligen Verkaufsstellen können nicht für das ordnungswidrige Verhalten ihrer Kundinnen und Kunden verantwortlich gemacht werden. Zu 3.: Die Schwalbacher Straße ist nach der Satzung über die Straßenreinigung in Frankfurt in die Reinigungsklasse II eingestuft und wird zweimal in der Woche - in der Regel montags und donnerstags - gereinigt. Mit der Reinigung ist die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) beauftragt. Zusätzliche Reinigungen können durch die Änderung der Reinigungsklasse erfolgen. Vor der Einstufung in eine höhere Reinigungsklasse erfolgt eine ausführliche Bestandsaufnahme und Dokumentation. Sie umfasst die Bebauung, Nutzung, Verkehrs- und Publikumsaufkommen und berücksichtigt saisonale Besonderheiten (z.B. Laub- und Blütezeit) sowie gesellschaftliche Ereignisse (z.B. Silvester). Eine kurzfristige Änderung der Reinigungsklasse ist deshalb nicht möglich. Das Umweltamt prüft jedoch die Voraussetzungen. Eine höhere Reinigungsklasse bedingt auch eine höhere Reinigungsgebühr. Zu 5.: Eigentümerin der Liegenschaft Schwalbacher Straße 47 ist eine GmbH in Dreieich. Diese wird vom Magistrat angeschrieben und über die dortigen Zustände unterrichtet. Es besteht jedoch keine rechtliche Möglichkeit, eine Reinigung durchzusetzen. Zu 6.: Der Idee, die Sauberkeit der Flächen durch die Übernahme von Baumpatenschaften durch Anwohnende zu verbessern, steht das zuständige Fachamt sehr aufgeschlossen gegenüber. Sollten sich hierfür Interessentinnen und Interessenten finden, werden diese gebeten, sich mit dem Fachamt in Verbindung zu setzen (E-Mail: gruenflaechenamt@stadt-frankfurt.de, Tel.: 212-30991). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2655 Antrag vom 02.09.2018, OF 709/1