Radverkehrskonzept Gießener Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST
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Betreff: Radverkehrskonzept
Gießener Straße Zu 1.1.: Gründe für die bis voraussichtlich
Anfang 2018 andauernde Ausführungszeit liegen in der Komplexität der Maßnahme
und Problemen während der Bauausführung. Die Baumaßnahme erstreckt sich vom Anschluss an die
Homburger Landstraße bis zum Knotenpunkt Marbachweg. Zur Ausführung gelangt ein
grundhafter Ausbau mit Fahrbahnverbreiterung zwischen Homburger Landstraße und
Wendeschleife sowie zusätzlich eine Deckenerneuerung in der Homburger
Landstraße zwischen Gießener Straße und Am Dachsberg. Im anschließenden Abschnitt zwischen der
Wendeschleife und dem Knotenpunkt Sigmund-Freud-Straße/Weinstraße wurde der
Fahrbahnquerschnitt durchgängig aufgeweitet, um im Querschnitt Platz für die
Radfahrstreifen zu erhalten. Die Gründe für die Verzögerung sind vielfältig:
Zum einen war es nicht möglich,
elf Beleuchtungsmasten wie geplant in den östlichen Gehwegbereich zu versetzen.
In dem dafür ursprünglich vorgesehenen Bereich befinden sich eine
Gashochdruckleitung, eine Wasserleitung, eine Stromleitung, eine
Sinkkastensammelleitung sowie Telekommunikationstrassen. Die Konflikte zeigten
sich erst im Verlauf der Baumaßnahme. Das Amt für Straßenbau und Erschließung
hat das Bauphasenkonzept deshalb mehrfach angepasst. Im Verlauf der Baumaßnahme kam es zu
Überschneidungen der einzelnen Bauabschnitte. An vielen Stellen begannen die
Arbeiten zwar planmäßig, konnten jedoch nicht zeitgerecht zu Ende geführt
werden. Auch ein zeitweiser Baustillstand war zu überwinden. Zum anderen fand eine Anpassung der
Planung für den Knotenpunkt Marbachweg statt. Aktuelle Unfallstatistiken des
Straßenverkehrsamtes zeigten hier akuten Handlungsbedarf zum Schutz der
Fahrradfahrenden. Zu 1.2 und 2.: Die Radverkehrsführung im Bereich der Einmündung
Gießener Straße/Homburger Landstraße sowie im gesamten Streckenverlauf ist in
den Beschlussvorlagen zur Vorplanung (M 76/ 2005) sowie zu Bau- und
Finanzierung der Maßnahme (M 185/ 2008) ausführlich erläutert worden. Beide
Vorlagen sind vom OBR 10 und der Stadtverordnetenversammlung in der vorgelegten
Form ohne Änderungswünsche zur Radverkehrsführung beschlossen worden. Das
Radfahrbüro ist gerne bereit, dem Ortsbeirat Änderungen, die durch das
Straßenverkehrsamt angeordnet wurden, zu erläutern. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.08.2017, OM 2016