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Radverkehrskonzept Gießener Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 119 Betreff: Radverkehrskonzept Gießener Straße Zu 1.1.: Gründe für die bis voraussichtlich Anfang 2018 andauernde Ausführungszeit liegen in der Komplexität der Maßnahme und Problemen während der Bauausführung. Die Baumaßnahme erstreckt sich vom Anschluss an die Homburger Landstraße bis zum Knotenpunkt Marbachweg. Zur Ausführung gelangt ein grundhafter Ausbau mit Fahrbahnverbreiterung zwischen Homburger Landstraße und Wendeschleife sowie zusätzlich eine Deckenerneuerung in der Homburger Landstraße zwischen Gießener Straße und Am Dachsberg. Im anschließenden Abschnitt zwischen der Wendeschleife und dem Knotenpunkt Sigmund-Freud-Straße/Weinstraße wurde der Fahrbahnquerschnitt durchgängig aufgeweitet, um im Querschnitt Platz für die Radfahrstreifen zu erhalten. Die Gründe für die Verzögerung sind vielfältig: Zum einen war es nicht möglich, elf Beleuchtungsmasten wie geplant in den östlichen Gehwegbereich zu versetzen. In dem dafür ursprünglich vorgesehenen Bereich befinden sich eine Gashochdruckleitung, eine Wasserleitung, eine Stromleitung, eine Sinkkastensammelleitung sowie Telekommunikationstrassen. Die Konflikte zeigten sich erst im Verlauf der Baumaßnahme. Das Amt für Straßenbau und Erschließung hat das Bauphasenkonzept deshalb mehrfach angepasst. Im Verlauf der Baumaßnahme kam es zu Überschneidungen der einzelnen Bauabschnitte. An vielen Stellen begannen die Arbeiten zwar planmäßig, konnten jedoch nicht zeitgerecht zu Ende geführt werden. Auch ein zeitweiser Baustillstand war zu überwinden. Zum anderen fand eine Anpassung der Planung für den Knotenpunkt Marbachweg statt. Aktuelle Unfallstatistiken des Straßenverkehrsamtes zeigten hier akuten Handlungsbedarf zum Schutz der Fahrradfahrenden. Zu 1.2 und 2.: Die Radverkehrsführung im Bereich der Einmündung Gießener Straße/Homburger Landstraße sowie im gesamten Streckenverlauf ist in den Beschlussvorlagen zur Vorplanung (M 76/ 2005) sowie zu Bau- und Finanzierung der Maßnahme (M 185/ 2008) ausführlich erläutert worden. Beide Vorlagen sind vom OBR 10 und der Stadtverordnetenversammlung in der vorgelegten Form ohne Änderungswünsche zur Radverkehrsführung beschlossen worden. Das Radfahrbüro ist gerne bereit, dem Ortsbeirat Änderungen, die durch das Straßenverkehrsamt angeordnet wurden, zu erläutern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2016

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