Lärm in der Stadt reduzieren
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST
1193
Betreff: Lärm in der Stadt
reduzieren Vorgang: OM 1443/17 OBR 3 Beschwerden über Lärm, der durch
zu laute Motorräder und Autos in der Innenstadt von Frankfurt am Main
verursacht wird, gehen leider häufig an verschiedenen Stellen der
Stadtverwaltung ein. Diese Beschwerden sind gut nachzuvollziehen. In den
letzten Jahren hat sich offensichtlich die Kultur des Verhaltens im
Straßenverkehr verschlechtert. Aus Sicht des Magistrates besteht ein
Regelungsdefizit bei dem Schutz vor Lärmbelastungen, die durch modifizierte
Motorräder oder Autos verursacht werden. Veränderungen am Fahrzeug, die zu einer Änderung des
Geräuschpegels führen, müssen durch entsprechende Nachweise auf ihre
Zulässigkeit geprüft werden. Diese Nachweise können Typengenehmigungen,
allgemeine Betriebserlaubnisse oder Abnahmen einer Technischen Prüfstelle
sein. Für die zuständigen
Behörden, hier die Polizeidienststellen des Landes Hessen, ist es sehr
aufwendig, gegen illegal veränderte Fahrzeuge, zum Beispiel bei veränderten
Auspuffanlagen an Motorrädern oder Autos, vorzugehen. Bei Überprüfungen vor Ort
sind selten belastbare Beweise zu erheben, denn hier muss überprüft werden,
inwieweit die Auspuffanlage manipuliert wurde oder ob der jeweilige Auspuff nur
verschlissen ist. Das sprengt in der Regel den Rahmen einer
Verkehrskontrolle. Selbst
wenn es gelingt, eine Manipulation am Auspuff zu beweisen, kann dies oft nur
mit einem geringen Bußgeld, z.B. in Höhe von 15 Euro, geahndet werden. Sofern
durch den illegalen Umbau der Auspuffanlage die Betriebserlaubnis erloschen
ist, kann ein Bußgeld in Höhe von 90 bis 135 Euro verhängt werden. Diese Summen
sind aus Sicht des Magistrats zu niedrig, um eine Verhaltensänderung zu
bewirken. Eine Änderung kann nur der Bundesgesetzgeber herbeiführen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.04.2017, OM 1443