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Lärm in der Stadt reduzieren

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1193 Betreff: Lärm in der Stadt reduzieren Vorgang: OM 1443/17 OBR 3 Beschwerden über Lärm, der durch zu laute Motorräder und Autos in der Innenstadt von Frankfurt am Main verursacht wird, gehen leider häufig an verschiedenen Stellen der Stadtverwaltung ein. Diese Beschwerden sind gut nachzuvollziehen. In den letzten Jahren hat sich offensichtlich die Kultur des Verhaltens im Straßenverkehr verschlechtert. Aus Sicht des Magistrates besteht ein Regelungsdefizit bei dem Schutz vor Lärmbelastungen, die durch modifizierte Motorräder oder Autos verursacht werden. Veränderungen am Fahrzeug, die zu einer Änderung des Geräuschpegels führen, müssen durch entsprechende Nachweise auf ihre Zulässigkeit geprüft werden. Diese Nachweise können Typengenehmigungen, allgemeine Betriebserlaubnisse oder Abnahmen einer Technischen Prüfstelle sein. Für die zuständigen Behörden, hier die Polizeidienststellen des Landes Hessen, ist es sehr aufwendig, gegen illegal veränderte Fahrzeuge, zum Beispiel bei veränderten Auspuffanlagen an Motorrädern oder Autos, vorzugehen. Bei Überprüfungen vor Ort sind selten belastbare Beweise zu erheben, denn hier muss überprüft werden, inwieweit die Auspuffanlage manipuliert wurde oder ob der jeweilige Auspuff nur verschlissen ist. Das sprengt in der Regel den Rahmen einer Verkehrskontrolle. Selbst wenn es gelingt, eine Manipulation am Auspuff zu beweisen, kann dies oft nur mit einem geringen Bußgeld, z.B. in Höhe von 15 Euro, geahndet werden. Sofern durch den illegalen Umbau der Auspuffanlage die Betriebserlaubnis erloschen ist, kann ein Bußgeld in Höhe von 90 bis 135 Euro verhängt werden. Diese Summen sind aus Sicht des Magistrats zu niedrig, um eine Verhaltensänderung zu bewirken. Eine Änderung kann nur der Bundesgesetzgeber herbeiführen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM 1443

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