Weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST
1189
Betreff: Weitere Maßnahmen
zur Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher Straße Zu 1.: Der Anregung wird entsprochen. Zu 2.: Eine optische Umgestaltung des Kreuzungsbereiches
durch roten Asphalt setzt eine grundhafte Erneuerung der Verkehrsfläche voraus.
Durch die gegenwärtige erhebliche Bautätigkeit im angrenzenden
Erschließungsgebiet ist die Zufahrt zum REWE-Markt sowie zur Feuerwache nur
über die Kurmarktstraße möglich und würde durch die Erneuerung des
Kreuzungsbereichs erheblich eingeschränkt. Eine Erneuerung kann daher erst nach Fertigstellung
der Straßen im Erschließungsgebiet und Bereitstellung entsprechender Mittel im
Haushalt, somit nicht vor dem Jahr 2014, vorgenommen werden. Zu 3.: Der Anregung wird entsprochen. Zu 4.: Der Einbau von Fahrbahnteilern als Querungshilfe
zwischen Kreuzungsbereich und Bushaltestelle ist aufgrund der unmittelbar
hinter der Kreuzung beginnenden Bushaltestelle und der Fahrbahnbreite von nur
ca. 6,00 m nicht zu realisieren. Zu 5.: Gemäß § 41 der Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) darf die Wartelinie nur dort angeordnet
werden, wo das Zeichen 205
anordnet: "Vorfahrt gewähren", wo Linksabbieger den Gegenverkehr durchfahren
lassen müssen, wo vor einer
Lichtzeichenanlage, vor dem Zeichen 294 oder vor einem Bahnübergang eine Straße
oder Zufahrt einmündet; in diesen Fällen ist die Anordnung des Zusatzzeichens
"bei Rot hier halten" im Regelfall entbehrlich. Da im gesamten Stadtteil Nieder-Erlenbach die
Vorfahrtsbeschilderung zu Gunsten der Rechts-vor-Links-Regelung entfernt wurde,
kann der Anregung in diesem Teil nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.05.2012, OM 1209
Antrag vom
31.10.2012, OF
112/13