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Weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1189 Betreff: Weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher Straße Zu 1.: Der Anregung wird entsprochen. Zu 2.: Eine optische Umgestaltung des Kreuzungsbereiches durch roten Asphalt setzt eine grundhafte Erneuerung der Verkehrsfläche voraus. Durch die gegenwärtige erhebliche Bautätigkeit im angrenzenden Erschließungsgebiet ist die Zufahrt zum REWE-Markt sowie zur Feuerwache nur über die Kurmarktstraße möglich und würde durch die Erneuerung des Kreuzungsbereichs erheblich eingeschränkt. Eine Erneuerung kann daher erst nach Fertigstellung der Straßen im Erschließungsgebiet und Bereitstellung entsprechender Mittel im Haushalt, somit nicht vor dem Jahr 2014, vorgenommen werden. Zu 3.: Der Anregung wird entsprochen. Zu 4.: Der Einbau von Fahrbahnteilern als Querungshilfe zwischen Kreuzungsbereich und Bushaltestelle ist aufgrund der unmittelbar hinter der Kreuzung beginnenden Bushaltestelle und der Fahrbahnbreite von nur ca. 6,00 m nicht zu realisieren. Zu 5.: Gemäß § 41 der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) darf die Wartelinie nur dort angeordnet werden, wo das Zeichen 205 anordnet: "Vorfahrt gewähren", wo Linksabbieger den Gegenverkehr durchfahren lassen müssen, wo vor einer Lichtzeichenanlage, vor dem Zeichen 294 oder vor einem Bahnübergang eine Straße oder Zufahrt einmündet; in diesen Fällen ist die Anordnung des Zusatzzeichens "bei Rot hier halten" im Regelfall entbehrlich. Da im gesamten Stadtteil Nieder-Erlenbach die Vorfahrtsbeschilderung zu Gunsten der Rechts-vor-Links-Regelung entfernt wurde, kann der Anregung in diesem Teil nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM 1209 Antrag vom 31.10.2012, OF 112/13