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Bereitstellung eines Internetzugangs für die Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft im Seegewann 19a

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1188 Betreff: Bereitstellung eines Internetzugangs für die Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft im Seegewann 19a Eine Versorgung mit freiem WLAN in Flüchtlingsunterkünften erfolgt über den jeweiligen Betreiber der Unterkunft und nicht über die Stadt Frankfurt am Main. Nach aktueller Rechtslage gilt hier die Störerhaftung. Sie macht den Betreiber offener WLAN-Zugänge haftbar für Rechtsverletzungen der Nutzer. Das führt dazu, dass für Bewohnerinnen und Bewohner von Flüchtlingsunterkünften, wie in der Liegenschaft Seegewann 19a, kein freier Internetzugang zur Verfügung gestellt wird. Zwar hat die Gesetzgebung eine Novelle des Telemediengesetzes in Bezug auf die Reduzierung der Störerhaftung beschlossen, bisher ist sie jedoch noch nicht in Kraft gesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 180