Bereitstellung eines Internetzugangs für die Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft im Seegewann 19a
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST
1188
Betreff: Bereitstellung
eines Internetzugangs für die Bewohnerinnen und Bewohner der
Flüchtlingsunterkunft im Seegewann 19a Eine Versorgung mit freiem WLAN
in Flüchtlingsunterkünften erfolgt über den jeweiligen Betreiber der Unterkunft
und nicht über die Stadt Frankfurt am Main. Nach aktueller Rechtslage gilt hier
die Störerhaftung. Sie macht den Betreiber offener WLAN-Zugänge haftbar für
Rechtsverletzungen der Nutzer. Das führt dazu, dass für Bewohnerinnen und
Bewohner von Flüchtlingsunterkünften, wie in der Liegenschaft Seegewann 19a,
kein freier Internetzugang zur Verfügung gestellt wird. Zwar hat die
Gesetzgebung eine Novelle des Telemediengesetzes in Bezug auf die Reduzierung
der Störerhaftung beschlossen, bisher ist sie jedoch noch nicht in Kraft
gesetzt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.06.2016, OM 180