Bereitstellung eines Internetzugangs für die Bewohner_innen der Flüchtlingsunterkunft im Seegewann 19a
Begründung
für die Bewohner_innen der Flüchtlingsunterkunft im Seegewann 19a Den Zugang zum Internet kann man mittlerweile als allgemein notwendig bezeichnen. Dies gilt auch für die geflüchteten Menschen, die in der Unterkunft im Seegewann 19a leben. Sie benötigen dieses zum Beispiel: - für den Zugang zum Informationsportal der Stadt Frankfurt - für die online-Bewerbung für einen Kita-Platz - um sich über die Angebote der Sprach- und Integrationskurse zu informieren - für die Nutzung der zahlreichen kostenlosen Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache - um mit Verwandten und Freunden in Kontakt bleiben zu können. Die Stadt Frankfurt hat offensichtlich versäumt, bei der Anmietung der Unterkunft in Seegewann mit dem Betreiber die Einrichtung von WLAN verbindlich zu regeln, so dass den Bewohner_innen die oben genannten Möglichkeiten bislang nicht zur Verfügung stehen.