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Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Das neue Verkehrszeichen (VZ) "Grünpfeil nur für Radverkehr" soll sukzessive an allen Kreuzungen im Stadtgebiet nachgerüstet werden. Die Einsatzkriterien des Zeichens müssen dabei beachtet werden. Mit dem Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 4. Juni 2020 wurde festgelegt, dass die formulierten Grundsätze in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV StVO) zum VZ 720 (bisheriger Grünpfeil) auch auf das VZ 721 (Grünpfeil nur für den Radverkehr) anzuwenden sind (s. VwV-StVO (Ausgabe 2017) zu § 37 zu den Nummern 1 und 2 StVO; XI Rn. 27ff). Über diese Grundsätze hinaus sind aus derzeitiger Sicht des Magistrats weitere Einschränkungen geboten: Hierfür liegen folgende Prüfkriterien zugrunde: Einsatz bei Geschwindigkeitsniveau von maximal 30 km/h. Im Ablauf erfolgt die Weiterfahrt rechts auf einer vom Kraftfahrzeugverkehr regelhaft mit benutzten Verkehrsfläche, für die eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h gilt, bzw. angeordnet ist. In Bereichen, in denen der Radverkehr die Straße mitbenutzen darf und muss, weil es entweder keine Radverkehrsanlagen gibt oder das Mischverkehrsprinzip gilt (z. B. Tempo-30-Zonen), erscheint der Einsatz von VZ 721 StVO aus Verkehrssicherheitsgründen nur bis zu einem Geschwindigkeitsniveau von maximal 30 km/h vertretbar. Fehlende Radverkehrsanlagen: Im Zulauf auf den möglichen Grünpfeil ist keine Radverkehrsanlage vorhanden. Radfahrende würden damit ermutigt werden, sich am wartenden Kfz-Verkehr "vorbei zu schlängeln". Wird die Fahrtrichtung in diesem Moment freigegeben, bestünde die Gefahr, dass Radfahrende übersehen werden. Besonders wenn es sich bei dem anfahrenden Fahrzeug um einen Lkw handelt, wären schwerwiegende Unfälle möglich. Ungünstige Fahrbeziehungen: Es darf sich keine Aufstellfläche für das Linksabbiegen mit indirekter Radverkehrsführung im Bereich des rechtsabbiegenden Radverkehrs befinden. Rechtsabbiegender Radverkehr kreuzt bei Ausweichmanövern eventuell andere freigegebene Fahrbeziehungen. Schwerwiegende Unfälle sind möglich. Vor diesen Hintergründen muss der "Grünpfeil nur für Radverkehr" für alle genannten Fahrbeziehung abgelehnt werden. Zu den einzelnen Fahrbeziehungen wird wie folgt Stellung genommen:

  1. Waldschulstraße - Oeserstraße (von Süden kommend) (LSA OEW): Der Anregung kann nicht entsprochen werden, da sich im Zulauf der Kreuzung von Süden kommend keine Radverkehrsanlage befindet.
  2. Nieder-Kirchweg - Mainzer Landstraße (von Osten kommend) (LSA M31): Für die genannte Fahrbeziehung kann der Anregung nicht entsprochen werden, da hier keine Radverkehrsanlage im Zulauf aus Fahrtrichtung Osten kommend vorhanden ist.
  3. Silostraße / Hunsrückstraße (von Osten kommend) (LSA SHS): Auch dieser Anregung kann nicht entsprochen werden, da der entgegenkommende Verkehr konfliktfrei abbiegen darf (Linkspfeil im Signalgeber).
  4. Westerbachstraße / Carl-Sonnenschein-Straße (von Rödelheim kommend) (LSA WCS): Auch hier muss die Anregung abgelehnt werden, da die Lichtsignalanlage der Schulwegsicherung dient.
  5. Alt-Sossenheim - Siegener Straße (von Rödelheim kommend) (LSA AS): Der Anregung kann nicht entsprochen werden, da sich im Zulauf der Kreuzung von Rödelheim kommend keine Radverkehrsanlage befindet.
  6. Hortensienring - Hunsrückstraße bzw. Hunsrückstraße - Hortensienring (LSA HUR 2): Für beide Fahrziehungen muss die Anregung abgelehnt werden, da die Lichtsignalanlage der Schulwegsicherung dient.
  7. Brüningstraße - Leunastraße (von Osten und Westen kommend) (LSA L1): Die Anregung muss für beide Fahrbeziehungen abgelehnt werden, da die Lichtsignalanlage Teil der Schulwegsicherung ist. Bisher wurde mit dem VZ 720 StVO "Grünpfeil für Fahrzeuge" keine guten Erfahrungen in Frankfurt am Main gemacht. Zudem wurden aus Gründen der Verkehrssicherheit (erhöhtes Unfallaufkommen, Gefährdung von zu Fuß Gehenden usw.) alle Verkehrszeichen (bis auf zwei) wieder entfernt. Der Magistrat wird deshalb für den Ortsbeirat 1 an mehreren Örtlichkeiten ein Pilotprojekt für die Installation des neuen Verkehrszeichens durchführen (s. Stellungnahme des Magistrats ST 1917/20 zur OM 6023/20). Nach der Umsetzung soll sich eine Evaluierungsphase von sechs Monaten anschließen. Sollte sich der Einsatz des neuen Verkehrszeichens bewährt haben, werden weitere Standorte geprüft und sukzessive umgesetzt. Der Verkehrssicherheit wird dabei eine höhere Priorität beigemessen, als ein lediglich geringfügiger Zeitgewinn.

Verknüpfte Vorlagen