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Kein Pardon für Hundehinterlassenschaften in Parkanlagen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 117 Betreff: Kein Pardon für Hundehinterlassenschaften in Parkanlagen Die Problematik der Verunreinigungen durch Hundekot und die Nichtbeachtung der Anleinpflicht in den städtischen Park- und Grünanlagen ist dem Magistrat bekannt. Im Rahmen des täglichen Streifendienstes werden daher auch die Grün- und Parkanlagen durch Kräfte der Stadtpolizei bestreift. Zusätzlich werden Überprüfungen von Mitgliedern des freiwilligen Polizeidienstes und den Präventionshelfern durchgeführt. Eine Erhöhung des Überwachungsdrucks zur effektiveren Bekämpfung von Verschmutzungen durch Hundekot und der Beachtung der Anleinpflicht wäre mit einem sehr hohen personellen Einsatz verbunden und ist deshalb leider nicht realisierbar. Aufgrund der Vielzahl an Beschwerdelagen ist nur leider eine punktuelle Überprüfung zu leisten. Der OBR 2 regt das Aufstellen von Plakaten an, die auf die "Anlein- und Tütenpflicht" hinweisen. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass solche Plakate nur sehr begrenzt wirken. Die Stabsstelle Sauberes Frankfurt schlägt stattdessen für die Parkanlagen im Ortsbezirk 2 Aktionen vor, bei denen durch Mitarbeiter der Werkstatt Frankfurt aus dem Projekt "FfmTippTopp" Hundekottüten mit einem entsprechenden Info-Aufdruck an die Hundebesitzer verteilt werden. Dabei erfolgt eine freundliche Ansprache an die Hundebesitzer, ebenso wird die Broschüre "Gassi gehen, aber richtig" verteilt. Aktionen dieser Art wurden bereits erfolgreich in verschiedenen Parkanlagen durchgeführt. Ebenfalls sind Aktionen für das Frühjahr 2012 u.a. auch im Grüneburgpark geplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2011, OM 474

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