Kein Pardon für Hundehinterlassenschaften in Parkanlagen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST
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Betreff: Kein Pardon für
Hundehinterlassenschaften in Parkanlagen Die Problematik der Verunreinigungen
durch Hundekot und die Nichtbeachtung der Anleinpflicht in den städtischen
Park- und Grünanlagen ist dem Magistrat bekannt. Im Rahmen des täglichen Streifendienstes werden
daher auch die Grün- und Parkanlagen durch Kräfte der Stadtpolizei bestreift.
Zusätzlich werden Überprüfungen von Mitgliedern des freiwilligen
Polizeidienstes und den Präventionshelfern durchgeführt. Eine Erhöhung des Überwachungsdrucks zur
effektiveren Bekämpfung von Verschmutzungen durch Hundekot und der Beachtung
der Anleinpflicht wäre mit einem sehr hohen personellen Einsatz verbunden und
ist deshalb leider nicht realisierbar. Aufgrund der Vielzahl an Beschwerdelagen
ist nur leider eine punktuelle Überprüfung zu leisten. Der OBR 2 regt das Aufstellen von Plakaten an, die
auf die "Anlein- und Tütenpflicht" hinweisen. Die Erfahrung hat aber gezeigt,
dass solche Plakate nur sehr begrenzt wirken. Die Stabsstelle Sauberes
Frankfurt schlägt stattdessen für die Parkanlagen im Ortsbezirk 2 Aktionen vor,
bei denen durch Mitarbeiter der Werkstatt Frankfurt aus dem Projekt
"FfmTippTopp" Hundekottüten mit einem entsprechenden Info-Aufdruck an die
Hundebesitzer verteilt werden. Dabei erfolgt eine freundliche Ansprache an die
Hundebesitzer, ebenso wird die Broschüre "Gassi gehen, aber richtig" verteilt.
Aktionen dieser Art wurden
bereits erfolgreich in verschiedenen Parkanlagen durchgeführt. Ebenfalls sind
Aktionen für das Frühjahr 2012 u.a. auch im Grüneburgpark geplant.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.10.2011, OM 474