Kein Pardon für Hundehinterlassenschaften in Parkanlagen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.10.2011, OM
474 entstanden aus Vorlage:
OF 84/2 vom 24.10.2011
Betreff: Kein Pardon für Hundehinterlassenschaften in
Parkanlagen Der Magistrat wird
aufgefordert, die Hundehinterlassenschaften in den Parkanlagen zu bekämpfen und
gegebenenfalls Ordnungshüter einzusetzen oder Plakate aufzustellen, mit dem
Verweis für Hundebesitzer, dass bei Nichtbeachtung der "Anlein- und
Tütenpflicht" mit einer Ordnungsstrafe zu rechnen ist. Begründung: Speziell im Grüneburgpark laufen viele Hunde trotz
Anleinpflicht frei herum und verschmutzen Liegeflächen und Spielplätze.
Hundekot ist eine gesundheitliche Gefährdung für Kinder. Insbesondere die
Ausbreitung des Fuchsbandwurms wird durch Hunde gefördert und ist unheilbar.
Der Bürgerpark soll aber eine sichere Freizeit- und Erholungsstätte für
Familien, Kinder, ältere Bürger und Sportler sein. Der Einzugsbereich ist sehr
kinderreich. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.01.2012, ST 117
Aktenzeichen: 67 0