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Kein Pardon für Hundehinterlassenschaften in Parkanlagen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2011, OM 474 entstanden aus Vorlage: OF 84/2 vom 24.10.2011 Betreff: Kein Pardon für Hundehinterlassenschaften in Parkanlagen Der Magistrat wird aufgefordert, die Hundehinterlassenschaften in den Parkanlagen zu bekämpfen und gegebenenfalls Ordnungshüter einzusetzen oder Plakate aufzustellen, mit dem Verweis für Hundebesitzer, dass bei Nichtbeachtung der "Anlein- und Tütenpflicht" mit einer Ordnungsstrafe zu rechnen ist. Begründung: Speziell im Grüneburgpark laufen viele Hunde trotz Anleinpflicht frei herum und verschmutzen Liegeflächen und Spielplätze. Hundekot ist eine gesundheitliche Gefährdung für Kinder. Insbesondere die Ausbreitung des Fuchsbandwurms wird durch Hunde gefördert und ist unheilbar. Der Bürgerpark soll aber eine sichere Freizeit- und Erholungsstätte für Familien, Kinder, ältere Bürger und Sportler sein. Der Einzugsbereich ist sehr kinderreich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 117 Aktenzeichen: 67 0