Kein Pardon für Hundehinterlassenschaften in Parkanlagen
Begründung
Hundehinterlassenschaften in Parkanlagen Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat wird aufgefordert, die Hundehinterlassenschaften in den Parkanlagen zu bekämpfen und ggf. Ordnungshüter einzusetzen oder Plakate aufzustellen, mit dem Verweis für Hundebesitzer, dass bei Nichtbeachtung der "Anlein- und Tütenpflicht" mit einer Ordnungsstrafe zu rechnen ist. Begründung: Speziell im Grüneburgpark laufen viele Hunde trotz Anleinpflicht frei herum und verschmutzen Liegeflächen und Spielplätze. Hundekot ist eine gesundheitliche Gefährdung für Kinder. Insbesondere die Ausbreitung des Fuchsbandwurms wird durch Hunde gefördert und ist unheilbar. Der Bürgerpark soll aber eine sichere Freizeit- und Erholungsstätte für Familien, Kinder, ältere Bürger und Sportler sein. Der Einzugsbereich ist sehr kinderreich.