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Kein Pardon für Hundehinterlassenschaften in Parkanlagen

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Hundehinterlassenschaften in Parkanlagen Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat wird aufgefordert, die Hundehinterlassenschaften in den Parkanlagen zu bekämpfen und ggf. Ordnungshüter einzusetzen oder Plakate aufzustellen, mit dem Verweis für Hundebesitzer, dass bei Nichtbeachtung der "Anlein- und Tütenpflicht" mit einer Ordnungsstrafe zu rechnen ist. Begründung: Speziell im Grüneburgpark laufen viele Hunde trotz Anleinpflicht frei herum und verschmutzen Liegeflächen und Spielplätze. Hundekot ist eine gesundheitliche Gefährdung für Kinder. Insbesondere die Ausbreitung des Fuchsbandwurms wird durch Hunde gefördert und ist unheilbar. Der Bürgerpark soll aber eine sichere Freizeit- und Erholungsstätte für Familien, Kinder, ältere Bürger und Sportler sein. Der Einzugsbereich ist sehr kinderreich.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2011, OF 84/2 Betreff: Kein Pardon für Hundehinterlassenschaften in Parkanlagen Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat wird aufgefordert, die Hundehinterlassenschaften in den Parkanlagen zu bekämpfen und ggf. Ordnungshüter einzusetzen oder Plakate aufzustellen, mit dem Verweis für Hundebesitzer, dass bei Nichtbeachtung der "Anlein- und Tütenpflicht" mit einer Ordnungsstrafe zu rechnen ist. Begründung: Speziell im Grüneburgpark laufen viele Hunde trotz Anleinpflicht frei herum und verschmutzen Liegeflächen und Spielplätze. Hundekot ist eine gesundheitliche Gefährdung für Kinder. Insbesondere die Ausbreitung des Fuchsbandwurms wird durch Hunde gefördert und ist unheilbar. Der Bürgerpark soll aber eine sichere Freizeit- und Erholungsstätte für Familien, Kinder, ältere Bürger und Sportler sein. Der Einzugsbereich ist sehr kinderreich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 24.10.2011, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 474 2011 Die Vorlage OF 84/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 4 CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 CDU (= Ablehnung)

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