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Zufahrt von Rettungsfahrzeugen in die Ortenberger Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 114

Betreff: Zufahrt von Rettungsfahrzeugen in die Ortenberger Straße Die Zufahrt von Rettungsfahrzeugen in die Ortenberger Straße ist grundsätzlich gewährleistet, da die Parkordnung mittels Parkwinkel eindeutig vorgegeben ist. Gleichwohl werden die Bediensteten der Verkehrsüberwachung für die beschriebene Problematik besonders sensibilisiert und ein Überwachungsschwerpunkt an der genannten Örtlichkeit eingerichtet.