Zufahrt von Rettungsfahrzeugen in die Ortenberger Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 114
Betreff: Zufahrt von Rettungsfahrzeugen in die Ortenberger Straße Die Zufahrt von Rettungsfahrzeugen in die Ortenberger Straße ist grundsätzlich gewährleistet, da die Parkordnung mittels Parkwinkel eindeutig vorgegeben ist. Gleichwohl werden die Bediensteten der Verkehrsüberwachung für die beschriebene Problematik besonders sensibilisiert und ein Überwachungsschwerpunkt an der genannten Örtlichkeit eingerichtet.