Zufahrt von Rettungsfahrzeugen in die Ortenberger Straße
Begründung
die Ortenberger Straße Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob in der Ortenberger Straße eine Durchfahrt für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge jederzeit hinreichend gesichert ist. Falls der Magistrat zum Ergebnis kommt, dass dies nicht der Fall ist, möge er geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen. Begründung: Eine Inaugenscheinnahme hat ergeben, dass die Anfahrt für Rettungsfahrzeuge in die Ortenberger Straße - u.a. wegen abgestellter Fahrzeuge in den jeweiligen Kreuzungsbereichen - nicht oder jedenfalls nicht ohne größere Probleme möglich sein dürfte.
Inhalt
Antrag vom 10.09.2013, OF 328/4
Betreff: Zufahrt von Rettungsfahrzeugen in die Ortenberger Straße Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob in der Ortenberger Straße eine Durchfahrt für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge jederzeit hinreichend gesichert ist. Falls der Magistrat zum Ergebnis kommt, dass dies nicht der Fall ist, möge er geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen. Begründung: Eine Inaugenscheinnahme hat ergeben, dass die Anfahrt für Rettungsfahrzeuge in die Ortenberger Straße - u.a. wegen abgestellter Fahrzeuge in den jeweiligen Kreuzungsbereichen - nicht oder jedenfalls nicht ohne größere Probleme möglich sein dürfte.Beratung im Ortsbeirat: 4