Erreichbarkeit der Bezirkssportanlage mit dem ÖPNV für mobilitätseingeschränkte Bürger neu planen und umsetzen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2017, ST
1143
Betreff: Erreichbarkeit der
Bezirkssportanlage mit dem ÖPNV für mobilitätseingeschränkte Bürger neu planen
und umsetzen Mit einem "Tag der offenen
Tür" wurde die Bezirkssportanlage Preungesheim am 20. Mai feierlich eröffnet.
Die Sportler und Besucher waren von den Freiflächen und der Dreifeldhalle
hellauf begeistert. Von dem Gelände hat man einen freien Blick auf die
Frankfurter Skyline. Die Belange mobilitätseingeschränkter Personen waren
von Anfang an Bestandteil der Planung der Sportanlage Sportpark Preungesheim
und wurde auch mit dem Ortsbeirat diskutiert. Besucherinnen und Besucher der Sportanlage, die auf
die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen sind, können die Außenfläche und die
Sporthalle von der Haltestelle Alkmenestraße der Straßenbahnlinie 18 aus über
den Haupteingang erreichen. Künftig wird überdies ein Zugang über den
asphaltierten Weg nördlich des Lärmschutzwalls und den Osteingang möglich
sein. Die Erreichbarkeit des Geländes über
den derzeit mit einer Treppe versehenen Westeingang würde den Bau einer Rampe
voraussetzen, die den Höhenunterschied von ca. 4 m zwischen Straße und
Rasenspielfeld überwindet und mit Zwischenpodesten ca. 100 m lang wäre. Dieser
Weg müsste aufgrund der Steilheit des Geländes mit seitlichen Stützmauern und
Entwässerungseinrichtungen versehen werden und würde voraussichtlich ca.
300.000 € (netto) kosten. Demgegenüber haben die Zugänge über den
Haupteingang und den künftigen Osteingang den Vorteil eines relativ geringen
und kontinuierlichen Gefälles. Der Bau einer Rampe an der Westseite der Sportanlage
wird daher nicht weiter verfolgt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.03.2017, OM 1294
Antrag vom
02.08.2017, OF
337/10
Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2010