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Erreichbarkeit der Bezirkssportanlage mit dem ÖPNV für mobilitätseingeschränkte Bürger neu planen und umsetzen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2017, ST 1143 Betreff: Erreichbarkeit der Bezirkssportanlage mit dem ÖPNV für mobilitätseingeschränkte Bürger neu planen und umsetzen Mit einem "Tag der offenen Tür" wurde die Bezirkssportanlage Preungesheim am 20. Mai feierlich eröffnet. Die Sportler und Besucher waren von den Freiflächen und der Dreifeldhalle hellauf begeistert. Von dem Gelände hat man einen freien Blick auf die Frankfurter Skyline. Die Belange mobilitätseingeschränkter Personen waren von Anfang an Bestandteil der Planung der Sportanlage Sportpark Preungesheim und wurde auch mit dem Ortsbeirat diskutiert. Besucherinnen und Besucher der Sportanlage, die auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen sind, können die Außenfläche und die Sporthalle von der Haltestelle Alkmenestraße der Straßenbahnlinie 18 aus über den Haupteingang erreichen. Künftig wird überdies ein Zugang über den asphaltierten Weg nördlich des Lärmschutzwalls und den Osteingang möglich sein. Die Erreichbarkeit des Geländes über den derzeit mit einer Treppe versehenen Westeingang würde den Bau einer Rampe voraussetzen, die den Höhenunterschied von ca. 4 m zwischen Straße und Rasenspielfeld überwindet und mit Zwischenpodesten ca. 100 m lang wäre. Dieser Weg müsste aufgrund der Steilheit des Geländes mit seitlichen Stützmauern und Entwässerungseinrichtungen versehen werden und würde voraussichtlich ca. 300.000 € (netto) kosten. Demgegenüber haben die Zugänge über den Haupteingang und den künftigen Osteingang den Vorteil eines relativ geringen und kontinuierlichen Gefälles. Der Bau einer Rampe an der Westseite der Sportanlage wird daher nicht weiter verfolgt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1294 Antrag vom 02.08.2017, OF 337/10 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2010