Erreichbarkeit der Bezirkssportanlage mit dem ÖPNV für mobilitätseingeschränkte Bürger neu planen und umsetzen
Vorlagentyp: OF FDP
Begründung
Bezirkssportanlage mit dem ÖPNV für mobilitätseingeschränkte Bürger neu planen und umsetzen Vorgang: V 159/16 OBR 10; ST 1797/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die zuständigen Ämter anweisen, dass mobilitätseingeschränkte Bürger auf direktem und sicherem Weg die Bezirkssportanlage in Preungesheim von westlicher Seite erreichen können. Begründung: Die in der Stellungnahme vom 19.12 (ST 1797) erfolgte Beschreibung für die vorhandene wie auch geplante Erreichbarkeit ist für diese Bürger eine Zumutung. Wenn eine ergänzende Wegeplanung und Realisierung für das Jahr 2017 erfolgen soll, dann kann dieser Zugang nur nachträglich vom westlichen Zugang erfolgen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2017, OF 249/10
Betreff: Erreichbarkeit der
Bezirkssportanlage mit dem ÖPNV für mobilitätseingeschränkte Bürger neu planen
und umsetzen Vorgang:
V 159/16 OBR 10; ST 1797/16
Der Ortsbeirat möge
beschließen:
Der Magistrat möge die
zuständigen Ämter anweisen, dass mobilitätseingeschränkte Bürger auf direktem
und sicherem Weg die Bezirkssportanlage in Preungesheim von westlicher Seite
erreichen können.
Begründung: Die in der Stellungnahme vom 19.12 (ST 1797)
erfolgte Beschreibung für die vorhandene wie auch geplante Erreichbarkeit ist
für diese Bürger eine Zumutung. Wenn eine ergänzende Wegeplanung und
Realisierung für das Jahr 2017 erfolgen soll, dann kann dieser Zugang nur
nachträglich vom westlichen Zugang erfolgen. Antragsteller:
FDP
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 04.10.2016, V 159
Stellungnahme
des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1797
Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR
10 am 07.03.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1294 2017
Die
Vorlage OF 249/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)