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Erreichbarkeit der Bezirkssportanlage mit dem ÖPNV für mobilitätseingeschränkte Bürger neu planen und umsetzen

Vorlagentyp: OF FDP

Begründung

Bezirkssportanlage mit dem ÖPNV für mobilitätseingeschränkte Bürger neu planen und umsetzen Vorgang: V 159/16 OBR 10; ST 1797/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die zuständigen Ämter anweisen, dass mobilitätseingeschränkte Bürger auf direktem und sicherem Weg die Bezirkssportanlage in Preungesheim von westlicher Seite erreichen können. Begründung: Die in der Stellungnahme vom 19.12 (ST 1797) erfolgte Beschreibung für die vorhandene wie auch geplante Erreichbarkeit ist für diese Bürger eine Zumutung. Wenn eine ergänzende Wegeplanung und Realisierung für das Jahr 2017 erfolgen soll, dann kann dieser Zugang nur nachträglich vom westlichen Zugang erfolgen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2017, OF 249/10 Betreff: Erreichbarkeit der Bezirkssportanlage mit dem ÖPNV für mobilitätseingeschränkte Bürger neu planen und umsetzen Vorgang: V 159/16 OBR 10; ST 1797/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die zuständigen Ämter anweisen, dass mobilitätseingeschränkte Bürger auf direktem und sicherem Weg die Bezirkssportanlage in Preungesheim von westlicher Seite erreichen können. Begründung: Die in der Stellungnahme vom 19.12 (ST 1797) erfolgte Beschreibung für die vorhandene wie auch geplante Erreichbarkeit ist für diese Bürger eine Zumutung. Wenn eine ergänzende Wegeplanung und Realisierung für das Jahr 2017 erfolgen soll, dann kann dieser Zugang nur nachträglich vom westlichen Zugang erfolgen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 159 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1797 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 10 am 07.03.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1294 2017 Die Vorlage OF 249/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)