Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Martin-Luther-Straße Nr. 61 - Umgang mit Mietern beim Hausumbau

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2013, ST 1132 Betreff: Martin-Luther-Straße Nr. 61 - Umgang mit Mietern beim Hausumbau Die Liegenschaft und Baustelle Martin-Luther-Straße 61 ist dem Magistrat bekannt. Aufgrund von Mieterbeschwerden hat die Bauaufsicht bereits mehrere Ortsbesichtigungen durchgeführt, auch in Zukunft wird eine engmaschige Baukontrolle erfolgen. Soweit hierbei vermeidbare Belästigungen durch Lärm oder Staub - insbesondere für die noch verbliebenen Mietparteien - festgestellt werden sollten, wird die Bauaufsicht erforderlichenfalls die zur Abhilfe nötigen Maßnahmen einleiten. Bauaufsichtlich besteht keine Möglichkeit, auf die Dauer der Bauarbeiten oder das zeitweise Abstellen der Wasser-, Strom- oder Gasversorgung Einfluss zu nehmen. Soweit allerdings im Zusammenhang mit den Bauarbeiten Wohnungsmängel in noch vermieteten Wohnungen auftreten, die die Benutzung erheblich beeinträchtigen, wird unter Umständen eine Intervention im Rahmen der Wohnungsaufsicht möglich sein. Betroffene Mieterinnen oder Mieter können sich in diesem Fall an das Amt für Wohnungswesen, Abteilung Wohnraumerhaltung wenden. Ein Kontakt kann über das Service-Telefon 212-31431 oder per E-Mail wohnraumerhaltung@stadt-frankfurt.de hergestellt werden. Auch soweit sich im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Wohnhauses mietrechtliche Probleme ergeben (z. B. Kündigung des Mietvertrags, Fragen im Zusammenhang mit Modernisierungs-Mieterhöhungen) steht das Amt für Wohnungswesen den Mieterinnen und Mietern mit seiner Mietrechtlichen Beratung zur Verfügung. Diese ist telefonisch unter der Nummer 212-34711 oder der E-Mail-Adresse mietrechtliche-Beratung@stadt-frankfurt.de zu erreichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.04.2013, OM 2144

Verknüpfte Vorlagen