Martin-Luther-Straße Nr. 61 - Umgang mit Mietern beim Hausumbau
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2013, ST
1132
Betreff: Martin-Luther-Straße Nr. 61 - Umgang mit Mietern
beim Hausumbau Die Liegenschaft und Baustelle
Martin-Luther-Straße 61 ist dem Magistrat bekannt. Aufgrund von
Mieterbeschwerden hat die Bauaufsicht bereits mehrere Ortsbesichtigungen
durchgeführt, auch in Zukunft wird eine engmaschige Baukontrolle erfolgen.
Soweit hierbei vermeidbare Belästigungen durch Lärm oder Staub - insbesondere
für die noch verbliebenen Mietparteien - festgestellt werden sollten, wird die
Bauaufsicht erforderlichenfalls die zur Abhilfe nötigen Maßnahmen einleiten.
Bauaufsichtlich besteht keine
Möglichkeit, auf die Dauer der Bauarbeiten oder das zeitweise Abstellen der
Wasser-, Strom- oder Gasversorgung Einfluss zu nehmen. Soweit allerdings im
Zusammenhang mit den Bauarbeiten Wohnungsmängel in noch vermieteten Wohnungen
auftreten, die die Benutzung erheblich beeinträchtigen, wird unter Umständen
eine Intervention im Rahmen der Wohnungsaufsicht möglich sein. Betroffene
Mieterinnen oder Mieter können sich in diesem Fall an das Amt für
Wohnungswesen, Abteilung Wohnraumerhaltung wenden. Ein Kontakt kann über das
Service-Telefon 212-31431 oder per E-Mail
wohnraumerhaltung@stadt-frankfurt.de hergestellt werden. Auch soweit sich im Zusammenhang mit der
Umgestaltung des Wohnhauses mietrechtliche Probleme ergeben (z. B. Kündigung
des Mietvertrags, Fragen im Zusammenhang mit Modernisierungs-Mieterhöhungen)
steht das Amt für Wohnungswesen den Mieterinnen und Mietern mit seiner
Mietrechtlichen Beratung zur Verfügung. Diese ist telefonisch unter der Nummer
212-34711 oder der E-Mail-Adresse mietrechtliche-Beratung@stadt-frankfurt.de zu
erreichen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.04.2013, OM 2144