Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Martin-Luther-Straße Nr. 61 - Umgang mit Mietern beim Hausumbau

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

mit Mietern beim Hausumbau Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen verstärkter Aufsicht über Bauarbeiten und wohnungsaufsichtlicher Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass bei dem begonnenen tief greifenden Umbau und der Sanierung des nach wie vor bewohnten Hauses Martin-Luther-Straße 61 und durch umfangreiche Bauarbeiten auf dem Hinterhof des genannten Hauses (Bau einer Tiefgarage sowie neuer Hinterhäuser) sowie an dem benachbarten Haus Böttg erstraße 18 1. gesunde und zumutbare Wohnverhältnisse u.a. für die verbliebenen Mieter des Hauses Martin-Luther-Straße 61 nicht durch negative Einflüsse wie unzulässigem Lärm, Staub, Schmutz und unsichere Verhältnisse (z. B. durch ein unverschlossenes Treppenhaus) beeinträchtigt werden; 2. die verbliebenen Mieter Hauses Martin-Luther-Straße 61 nicht durch unabgestimmte oder/oder unzumutbar lange Kappung von Infrastruktureinrichtungen wie Versorgung mit Wasser, Strom, Gas sowie Abwassereinrichtungen unnötig beeinträchtigt werden; 3. die verbliebenen Mieter Hauses Martin-Luther-Straße 61 nicht durch unzulässige Maßnahmen im Rahmen der Bauarbeiten zum Verlassen ihrer gemieteten Wohnungen genötigt werden. Begründung: Auf den Grundstücken der genannten Wohnhäuser finden umfangreiche Bauarbeiten statt; weitere Bauarbeiten sind alsbald zu erwarten. Initiator des Projekts soll nach vorliegenden Angaben der Mieter die Firma Bauwerte sein. Die betroffenen Wohnhäuser befinden sich in einem dicht bebauten und besiedelten Areal des Nordend. Gerade tiefgreifende Baumaßnahmen in und nahe bei bewohnten Gebäuden eines solchen Areals erfordern ganz besondere Rücksichtnahme auf deren Bewohner. Ob eine solche Rücksichtnahme seitens der Firma Bauwerte zu erwarten ist, erscheint nach den Erfahrungen der Mieter bei dem konkreten Bauprojekt sowie nach Erfahrungen von Anwohnern bei dem Bauprojekt der Firma Bauwerte in der Vogelsbergstraße 12 keineswegs als sichergestellt. Dies erfordert verstärkte und wirksame Bemühungen seitens der Stadt, damit gesetzliche Bestimmungen über das Bauen und Wohnen zum Schutz der Menschen bei solchen Rahmenbedingungen tatsächlich eingehalten werden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2013, OF 378/3 Betreff: Martin-Luther-Straße Nr. 61 - Umgang mit Mietern beim Hausumbau Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen verstärkter Aufsicht über Bauarbeiten und wohnungsaufsichtlicher Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass bei dem begonnenen tief greifenden Umbau und der Sanierung des nach wie vor bewohnten Hauses Martin-Luther-Straße 61 und durch umfangreiche Bauarbeiten auf dem Hinterhof des genannten Hauses (Bau einer Tiefgarage sowie neuer Hinterhäuser) sowie an dem benachbarten Haus Böttg erstraße 18 1. gesunde und zumutbare Wohnverhältnisse u.a. für die verbliebenen Mieter des Hauses Martin-Luther-Straße 61 nicht durch negative Einflüsse wie unzulässigem Lärm, Staub, Schmutz und unsichere Verhältnisse (z. B. durch ein unverschlossenes Treppenhaus) beeinträchtigt werden; 2. die verbliebenen Mieter Hauses Martin-Luther-Straße 61 nicht durch unabgestimmte oder/oder unzumutbar lange Kappung von Infrastruktureinrichtungen wie Versorgung mit Wasser, Strom, Gas sowie Abwassereinrichtungen unnötig beeinträchtigt werden; 3. die verbliebenen Mieter Hauses Martin-Luther-Straße 61 nicht durch unzulässige Maßnahmen im Rahmen der Bauarbeiten zum Verlassen ihrer gemieteten Wohnungen genötigt werden. Begründung: Auf den Grundstücken der genannten Wohnhäuser finden umfangreiche Bauarbeiten statt; weitere Bauarbeiten sind alsbald zu erwarten. Initiator des Projekts soll nach vorliegenden Angaben der Mieter die Firma Bauwerte sein. Die betroffenen Wohnhäuser befinden sich in einem dicht bebauten und besiedelten Areal des Nordend. Gerade tiefgreifende Baumaßnahmen in und nahe bei bewohnten Gebäuden eines solchen Areals erfordern ganz besondere Rücksichtnahme auf deren Bewohner. Ob eine solche Rücksichtnahme seitens der Firma Bauwerte zu erwarten ist, erscheint nach den Erfahrungen der Mieter bei dem konkreten Bauprojekt sowie nach Erfahrungen von Anwohnern bei dem Bauprojekt der Firma Bauwerte in der Vogelsbergstraße 12 keineswegs als sichergestellt. Dies erfordert verstärkte und wirksame Bemühungen seitens der Stadt, damit gesetzliche Bestimmungen über das Bauen und Wohnen zum Schutz der Menschen bei solchen Rahmenbedingungen tatsächlich eingehalten werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 3 am 18.04.2013, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2144 2013 Die Vorlage OF 378/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 1. des Tenors das Wort "zumutbare" durch das Wort "normale" ersetzt, Ziffer 3. gestrichen sowie Ziffer 2. wie folgt geändert wird: "2. die verbliebenen Mieter des Hauses Martin-Luther-Straße Nr. 61 nicht durch unabgestimmtes oder unzumutbar langes Abstellen von Infrastruktureinrichtungen wie Versorgung mit Wasser, Strom, Gas sowie Abwassereinrichtungen beeinträchtigt werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verknüpfte Vorlagen