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Martin-Luther-Straße Nr. 61 - Umgang mit Mietern beim Hausumbau

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2013, OM 2144 entstanden aus Vorlage: OF 378/3 vom 03.04.2013 Betreff: Martin-Luther-Straße Nr. 61 - Umgang mit Mietern beim Hausumbau Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen verstärkter Aufsicht über Bauarbeiten und wohnungsaufsichtlicher Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass bei dem begonnenen tief greifenden Umbau und der Sanierung des nach wie vor bewohnten Hauses Martin-Luther-Straße Nr. 61 und durch die umfangreichen Bauarbeiten auf dem Hinterhof des genannten Hauses (Bau einer Tiefgarage sowie neuer Hinterhäuser) sowie an dem benachbarten Haus Böttgerstraße Nr. 18 1. gesunde und normale Wohnverhältnisse, u. a. für die verbliebenen Mieter des Hauses Martin-Luther-Straße Nr. 61, nicht durch negative Einflüsse wie unzulässigem Lärm, Staub, Schmutz und unsichere Verhältnisse (z. B. durch ein unverschlossenes Treppenhaus) beeinträchtigt werden; 2. die verbliebenen Mieter des Hauses Martin-Luther-Straße Nr. 61 nicht durch unabgestimmtes oder unzumutbar langes Abstellen von Infrastruktureinrichtungen wie Versorgung mit Wasser, Strom, Gas sowie Abwassereinrichtungen beeinträchtigt werden. Begründung: Auf den Grundstücken der genannten Wohnhäuser finden umfangreiche Bauarbeiten statt; weitere Bauarbeiten sind alsbald zu erwarten. Initiator des Projekts soll nach vorliegenden Angaben der Mieter die Firma Bauwerte sein. Die betroffenen Wohnhäuser befinden sich in einem dicht bebauten und besiedelten Areal des Nordend. Gerade tief greifende Baumaßnahmen in und nahe bei bewohnten Gebäuden eines solchen Areals erfordern ganz besondere Rücksichtnahme auf deren Bewohner. Ob eine solche Rücksichtnahme seitens der Firma Bauwerte zu erwarten ist, erscheint nach den Erfahrungen der Mieter bei dem konkreten Bauprojekt sowie nach Erfahrungen von Anwohnern bei dem Bauprojekt der Firma Bauwerte in der Vogelsbergstraße Nr. 12 keineswegs als sichergestellt. Dies erfordert verstärkte und wirksame Bemühungen seitens der Stadt, damit gesetzliche Bestimmungen über das Bauen und Wohnen zum Schutz der Menschen bei solchen Rahmenbedingungen tatsächlich eingehalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2013, ST 1132 Aktenzeichen: 64 1