Martin-Luther-Straße Nr. 61 - Umgang mit Mietern beim Hausumbau
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.04.2013, OM
2144 entstanden aus Vorlage:
OF 378/3 vom
03.04.2013 Betreff: Martin-Luther-Straße Nr. 61 - Umgang mit
Mietern beim Hausumbau Der Magistrat wird
aufgefordert, im Rahmen verstärkter Aufsicht über Bauarbeiten und
wohnungsaufsichtlicher Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass bei dem begonnenen
tief greifenden Umbau und der Sanierung des nach wie vor bewohnten Hauses
Martin-Luther-Straße Nr. 61 und durch die umfangreichen Bauarbeiten auf
dem Hinterhof des genannten Hauses (Bau einer Tiefgarage sowie neuer
Hinterhäuser) sowie an dem benachbarten Haus Böttgerstraße Nr. 18 1. gesunde und normale Wohnverhältnisse, u. a.
für die verbliebenen Mieter des Hauses Martin-Luther-Straße Nr. 61, nicht
durch negative Einflüsse wie unzulässigem Lärm, Staub, Schmutz und unsichere
Verhältnisse (z. B. durch ein unverschlossenes Treppenhaus) beeinträchtigt
werden; 2. die verbliebenen
Mieter des Hauses Martin-Luther-Straße Nr. 61 nicht durch unabgestimmtes
oder unzumutbar langes Abstellen von Infrastruktureinrichtungen wie Versorgung
mit Wasser, Strom, Gas sowie Abwassereinrichtungen beeinträchtigt werden.
Begründung: Auf den Grundstücken der genannten Wohnhäuser finden
umfangreiche Bauarbeiten statt; weitere Bauarbeiten sind alsbald zu erwarten.
Initiator des Projekts soll nach vorliegenden Angaben der Mieter die Firma
Bauwerte sein. Die betroffenen Wohnhäuser befinden sich in einem dicht bebauten
und besiedelten Areal des Nordend. Gerade tief greifende Baumaßnahmen in und
nahe bei bewohnten Gebäuden eines solchen Areals erfordern ganz besondere
Rücksichtnahme auf deren Bewohner. Ob eine solche Rücksichtnahme seitens der
Firma Bauwerte zu erwarten ist, erscheint nach den Erfahrungen der Mieter bei
dem konkreten Bauprojekt sowie nach Erfahrungen von Anwohnern bei dem
Bauprojekt der Firma Bauwerte in der Vogelsbergstraße Nr. 12 keineswegs
als sichergestellt. Dies erfordert verstärkte und wirksame Bemühungen seitens
der Stadt, damit gesetzliche Bestimmungen über das Bauen und Wohnen zum Schutz
der Menschen bei solchen Rahmenbedingungen tatsächlich eingehalten werden.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.07.2013, ST 1132
Aktenzeichen: 64 1