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Verfügung eines eingeschränkten Halteverbots in der Stegstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1131

Betreff: Verfügung eines eingeschränkten Halteverbots in der Stegstraße Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass im betreffenden Bereich eine Ladezone mittels Beschilderung eingerichtet wird. Die von Ortsbeirat gewünschten Zusätze sind entbehrlich, da im eingeschränkten Haltverbot ohne zeitliche Begrenzung Be- und Entladetätigkeiten durchgeführt sowie Krankenfahrzeuge abgestellt werden können.

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