Verfügung eines eingeschränkten Halteverbots in der Stegstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1131
Betreff: Verfügung eines eingeschränkten Halteverbots in der Stegstraße Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass im betreffenden Bereich eine Ladezone mittels Beschilderung eingerichtet wird. Die von Ortsbeirat gewünschten Zusätze sind entbehrlich, da im eingeschränkten Haltverbot ohne zeitliche Begrenzung Be- und Entladetätigkeiten durchgeführt sowie Krankenfahrzeuge abgestellt werden können.