Höchst: Was geschieht mit dem Gebäudebestand des Amtsgerichts und des ehemaligen Finanzamts?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die Liegenschaften befinden sich im Eigentum des Landes Hessen, das für die weitere Nutzung und Entwicklung der Standorte zuständig ist. Dem Magistrat liegen aktuell keine Informationen oder Planungen vor, die Aufschluss über mögliche zukünftige Nutzungen oder Sanierungsmaßnahmen geben können. Ein Austausch mit dem Land Hessen zu diesem Thema hat bislang nicht stattgefunden; zudem wurden in jüngerer Zeit weder Bauanträge eingereicht noch Bauberatungen in Anspruch genommen.