Transparenz beim Wartehallenprogramm
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1124
Betreff: Transparenz beim Wartehallenprogramm Die Einrichtung oder Versetzung von Wartehallen erfolgt in der Regel in Zusammenhang mit ohnehin stattfindenden Baumaßnahmen, deren zeitlicher Ablauf nicht verlässlich vorhergesagt werden kann. Daraus ergibt sich, dass vor Beginn eines Kalenderjahres noch nicht festgelegt ist, an welchen Haltestellen Wartehallen neu aufgestellt oder ersetzt werden. Obgleich das Ansinnen des Ortsbeirats durchaus nachvollziehbar erscheint, hält der Magistrat eine Realisierung der Anregung gleichwohl nicht für zielführend, da eine solche Vorausschau, wie erläutert, zu viele Unbekannte beinhaltet und dadurch die Verlässlichkeit der Aussagen leiden würde.