Transparenz im Wartehallenprogramm
Begründung
Wartehallenprogramm Vorgang: B 400/12 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der jährliche Bericht zu dem Wartehallenprogramm nicht wie bisher erst ein Jahr nach der erfolgten Aufstellung von neuen Wartehallen an Straßenbahn- und Bushaltestellen, sondern ab 2013 bereits im Vorfeld, also im Jahr vor der Umsetzung den Stadtverordneten und Ortsbeiräten vorgelegt werden kann. Begründung: Die Ortsbeiräte wissen unter Umständen selbst, wo im vergangenen Jahr neue Wartehallen aufgestellt wurden. Dieser Rechenschaftsbericht mag vielleicht ganz interessant sein, die politischen Gremien interessiert aber viel mehr, wo der Magistrat bzw. die VGF plant, im nächsten Jahr neue Wartehallen aufzustellen, um gegebenenfalls Einfluß auf die Entscheidung zu nehmen.