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Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Bei einer Fahrbahnbreite von circa acht Metern verbleibt bei parkenden Fahrzeugen auf beiden Seiten eine Restfahrbahnbreite von vier Metern. Für einen Begegnungsverkehr ist das zu eng, weshalb die Fahrzeugführer_innen auf Ausweichflächen angewiesen sind. Diese sind ausreichend vorhanden (im Bereich von Gebäudezufahrten und im Bereich der einmündenden Sackgasse). Die Einrichtung einer Einbahnstraße in der Burgstraße ab Martin-Luther-Platz wird entgegen der Ansicht des Ortsbeirats zu einer Änderung des Verkehrsflusses führen. Fahrzeuge aus Richtung Alleenring, die von "Norden" die Burgstraße in Richtung Martin-Luther-Platz fahren, müssen entweder auf die Vogelsbergstraße oder die Luisenstraße ausweichen. Fahrzeuge, die nicht mehr über die Bornheimer Landstraße ausfahren können, müssen ebenfalls einen Umweg über diese beiden Straßen nehmen. Insgesamt fällt der Verkehrsaufwand bei einer Einbahnstraßenregelung höher als im Bestand aus. Auch vor dem Hintergrund, dass bislang aus der Bürgerschaft keine Probleme bekannt sind, empfiehlt der Magistrat, den bestehenden Zweirichtungsverkehr beizubehalten. Zu 2.: Durch die bestehende Parkordnung auf beiden Seiten der Wetteraustraße verbleibt eine Durchfahrtsbreite von circa vier bis fünf Metern für den fließenden Verkehr. Für Begegnungsfälle stehen ausreichend Ausweichflächen zur Verfügung. Die bestehende Regelung trägt zur Verkehrsberuhigung bei. Sollte die Zufahrt nur noch aus Richtung Hartmann-Ibach-Straße ermöglicht werden, würde sich der Verkehr in Gegenrichtung in die Hallgartenstraße verlagern. Daher empfiehlt der Magistrat, den bestehenden Zweirichtungsverkehr beizubehalten.