Weiterentwicklung der Planung Günthersburghöfe
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST
1112
Betreff: Weiterentwicklung
der Planung Günthersburghöfe Zu 1) Kenntnisse über Änderungen in der
Schulbedarfsplanung, die einen Verzicht auf die Errichtung einer Grundschule
begründen könnten, liegen dem Magistrat zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. Der
Magistrat hat gemäß Beschluss § 1053 der Stadtverordnetenversammlung vom
23.02.2017 den Auftrag, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 880 die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Grundschulstandort zu schaffen
und zu prüfen, ob ein Standort für eine weiterführende Schule ebenfalls oder
stattdessen vorgesehen werden kann. Der Magistrat sollte gemäß o.g. Beschluss
ferner das städtebauliche Konzept mittels der Durchführung eines Wettbewerbs
überarbeiten. Das Wettbewerbsergebnis sieht die Schule an dem mit
"Eichwaldhaus" bezeichneten Standort vor. An diese getroffene Festlegung
des Standortes wird sich der Magistrat gemäß der o.g. Auftragslage halten.
Sollten sich im Zuge des weiteren Bebauungsplanverfahrens Änderungen in der
Schulbedarfsplanung oder neue Flächenoptionen ergeben, wird der Magistrat diese
berücksichtigen und den Ortsbeirat darüber zu gegebener Zeit darüber
informieren. Zu 2) Die dargestellten planerischen Maßgaben zu den
zukünftigen öffentlichen Grünflächen entsprechen der Auftragslage des
Magistrats gemäß Beschluss § 1053 der Stadtverordnetenversammlung vom
23.02.2017 und werden entsprechend vom Magistrat berücksichtigt. Für den Bereich der "Gartenwildnis" und die
"Kleingartennutzung" wird auf Bebauungsplanebene ein entsprechendes Konzept
entwickelt. Für die konkrete Entwurfsplanung der Grünflächen wird der Magistrat
wie auch schon für die Planung "Erweiterung Günthersburgpark" eine intensive
Beteiligung der Öffentlichkeit betreiben. Zu 3a), 3c) und 3d) Die beschriebene Verkehrsanbindung entspricht
grundsätzlich dem bisher vorgesehenen Ansatz. Zu 3b) Die Einrichtung einer zusätzlichen Linksabbiegerspur
mit Kreuzung der Straßenbahntrasse erfordert eine lichtsignalgeregelte Lösung.
Dies bedeutet eine zusätzliche Ampelphase, welche die Leistungsfähigkeit der
Friedberger Landstraße zusätzlich belasten würde. Eine direkte Einfahrt in das
Gebiet von Norden kommend über die Hungener Straße ist
leistungsfähigkeitsbedingt nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.03.2018, OM 2904
Antrag vom
02.08.2018, OF
496/3