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Weiterentwicklung der Planung Günthersburghöfe

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1112 Betreff: Weiterentwicklung der Planung Günthersburghöfe Zu 1) Kenntnisse über Änderungen in der Schulbedarfsplanung, die einen Verzicht auf die Errichtung einer Grundschule begründen könnten, liegen dem Magistrat zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. Der Magistrat hat gemäß Beschluss § 1053 der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 den Auftrag, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 880 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Grundschulstandort zu schaffen und zu prüfen, ob ein Standort für eine weiterführende Schule ebenfalls oder stattdessen vorgesehen werden kann. Der Magistrat sollte gemäß o.g. Beschluss ferner das städtebauliche Konzept mittels der Durchführung eines Wettbewerbs überarbeiten. Das Wettbewerbsergebnis sieht die Schule an dem mit "Eichwaldhaus" bezeichneten Standort vor. An diese getroffene Festlegung des Standortes wird sich der Magistrat gemäß der o.g. Auftragslage halten. Sollten sich im Zuge des weiteren Bebauungsplanverfahrens Änderungen in der Schulbedarfsplanung oder neue Flächenoptionen ergeben, wird der Magistrat diese berücksichtigen und den Ortsbeirat darüber zu gegebener Zeit darüber informieren. Zu 2) Die dargestellten planerischen Maßgaben zu den zukünftigen öffentlichen Grünflächen entsprechen der Auftragslage des Magistrats gemäß Beschluss § 1053 der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 und werden entsprechend vom Magistrat berücksichtigt. Für den Bereich der "Gartenwildnis" und die "Kleingartennutzung" wird auf Bebauungsplanebene ein entsprechendes Konzept entwickelt. Für die konkrete Entwurfsplanung der Grünflächen wird der Magistrat wie auch schon für die Planung "Erweiterung Günthersburgpark" eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit betreiben. Zu 3a), 3c) und 3d) Die beschriebene Verkehrsanbindung entspricht grundsätzlich dem bisher vorgesehenen Ansatz. Zu 3b) Die Einrichtung einer zusätzlichen Linksabbiegerspur mit Kreuzung der Straßenbahntrasse erfordert eine lichtsignalgeregelte Lösung. Dies bedeutet eine zusätzliche Ampelphase, welche die Leistungsfähigkeit der Friedberger Landstraße zusätzlich belasten würde. Eine direkte Einfahrt in das Gebiet von Norden kommend über die Hungener Straße ist leistungsfähigkeitsbedingt nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2018, OM 2904 Antrag vom 02.08.2018, OF 496/3