Weiterentwicklung der Planung „Günthersburghöfe“
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
"Günthersburghöfe" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf den Bebauungsplan und die künftigen Planungen folgende Eckpunkte für die Weiterentwicklung der "Günthersburghöfe" zu prüfen bzw. umzusetzen:
- Die für die Grundschule (Eichwaldhaus) vorgesehene Fläche wird vorerst nicht bebaut, stattdessen wird systematisch geprüft, wie die Aufnahmekapazitäten in den umgebenden Grundschulen so erhöht werden können, dass die Platzversorgung bis auf Weiteres gesichert ist. Ein Gymnasium wird wegen des mindestens doppelt so großen Platzbedarfs an dieser Stelle nicht geplant.
- Es wird dafür gesorgt, dass die Errungenschaft und Besonderheit der "Günthersburghöfe", das Konzept der Gartenwildnis, im Laufe der weiteren Planungen nicht verwässert wird, sondern unbeschadet der Öffnung für die Allgemeinheit so ursprünglich wie möglich mit seiner Flora und Fauna erhalten bleibt. Entsprechend sollen auch die verschiedenen Kleingartenbereiche so ausgestaltet werden, dass sie ihrem Namen und ihrer Nutzung gerecht werden. Bei allen Grünplanungen sind insbesondere die betroffenen Kleingartenvereine, Bürgerinitiativen und alle engagierten Bürger/innen (z.B. in Planungswerkstätten).
- Die Verkehrsanbindung der "Günthersburghöfe" an die Friedberger Landstraße wird wie folgt realisiert: - Einfahrender Verkehr von Süden biegt direkt von der Friedberger Landstraße in die Hungener Straße ein. - Einfahrender Verkehr von Norden stellt sich auf einer zusätzlich zu schaffenden Linksabbiegespur südlich der Haltestelle "Wasserpark" auf der Friedberger Landstraße auf und biegt nach Ampelfreigabe ebenfalls in die Hungener Straße ein. Die zusätzliche Linksabbiegespur kann wegen eines vorhandenen Parkstreifens problemlos eingerichtet werden. - Ausfahrender Verkehr nach Norden biegt direkt aus der Hungener Straße oder dem Schlinkenweg in die Friedberger Landstraße ein. - Ausfahrender Verkehr nach Süden biegt ebenso erst nach Norden ein, stellt sich auf der vorhandenen Linksabbiegespur zur Gießener Straße auf und fährt dann über den U-Turn in der Gießener Straße auf die Friedberger Landstraße zurück nach Süden.
- Die Anzahl der Tiefgaragen-Parkplätze wird von derzeit ca. 1000 Plätzen auf eine deutlich geringere Zahl reduziert.
- Es werden alle Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in den sechs Innenhöfen möglichst viele hohe großkronige, wärmeresistente Laubbäume gepflanzt werden können.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2018, OF 373/3
Betreff: Weiterentwicklung der Planung
"Günthersburghöfe" Der Ortsbeirat möge
beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, im
Hinblick auf den Bebauungsplan und die künftigen Planungen folgende Eckpunkte
für die Weiterentwicklung der "Günthersburghöfe" zu prüfen bzw. umzusetzen:
1. Die für die Grundschule (Eichwaldhaus)
vorgesehene Fläche wird vorerst nicht bebaut, stattdessen wird systematisch
geprüft, wie die Aufnahmekapazitäten in den umgebenden Grundschulen so erhöht
werden können, dass die Platzversorgung bis auf Weiteres gesichert ist. Ein
Gymnasium wird wegen des mindestens doppelt so großen Platzbedarfs an dieser
Stelle nicht geplant. 2. Es wird dafür gesorgt, dass die Errungenschaft
und Besonderheit der "Günthersburghöfe", das Konzept der Gartenwildnis, im
Laufe der weiteren Planungen nicht verwässert wird, sondern unbeschadet der
Öffnung für die Allgemeinheit so ursprünglich wie möglich mit seiner Flora und
Fauna erhalten bleibt. Entsprechend sollen auch die verschiedenen
Kleingartenbereiche so ausgestaltet werden, dass sie ihrem Namen und ihrer
Nutzung gerecht werden. Bei allen Grünplanungen sind insbesondere die
betroffenen Kleingartenvereine, Bürgerinitiativen und alle engagierten
Bürger/innen (z.B. in Planungswerkstätten). 3. Die Verkehrsanbindung der "Günthersburghöfe" an
die Friedberger Landstraße wird wie folgt realisiert:
- Einfahrender Verkehr von Süden biegt
direkt von der Friedberger Landstraße in die Hungener Straße ein.
- Einfahrender Verkehr von Norden stellt sich auf
einer zusätzlich zu schaffenden Linksabbiegespur südlich der Haltestelle
"Wasserpark" auf der Friedberger Landstraße auf und biegt nach Ampelfreigabe
ebenfalls in die Hungener Straße ein. Die zusätzliche Linksabbiegespur kann
wegen eines vorhandenen Parkstreifens problemlos eingerichtet werden.
- Ausfahrender Verkehr nach Norden biegt direkt aus
der Hungener Straße oder dem Schlinkenweg in die Friedberger Landstraße
ein.
- Ausfahrender Verkehr nach Süden biegt ebenso erst nach
Norden ein, stellt sich auf der vorhandenen Linksabbiegespur zur Gießener
Straße auf und fährt dann über den U-Turn in der Gießener Straße auf die
Friedberger Landstraße zurück nach Süden. 4. Die Anzahl der Tiefgaragen-Parkplätze wird von
derzeit ca. 1000 Plätzen auf eine deutlich geringere Zahl reduziert. 5. Es werden alle Voraussetzungen dafür geschaffen,
dass in den sechs Innenhöfen möglichst viele hohe großkronige, wärmeresistente
Laubbäume gepflanzt werden können. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3
am 25.01.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF
373/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3
am 22.02.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF
373/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3
am 15.03.2018, TO I, TOP 5 Auf Wunsch der FDP
wird Ziffernweise abgestimmt. Beschluss:
Anregung an den
Magistrat OM 2904
2018 1. Die Ziffer 1. der Vorlage OF 373/3 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 373/3 wird in der
vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Ziffer 3. der Vorlage OF 373/3
wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Magistrat den Sachverhalt prüfen
und berichten soll. 4. Die Ziffer 4. der Vorlage OF 373/3 wird abgelehnt
5. Die Ziffer 5. der Vorlage OF 373/3 wird abgelehnt
Abstimmung:
zu 1.: GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF gegen CDU, FDP und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2.: GRÜNE, CDU, SPD und BFF gegen LINKE.
und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP zu 3.: GRÜNE, SPD
und FDP gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung
BFF zu 4.: CDU, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und
GRÜNE (= Annahme) zu 5.: CDU, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und
GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung FDP