Barrierefreiheit auf dem neu gestalteten Oeder Weg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat achtet generell darauf, die Belange des Fußverkehrs und der Barrierefreiheit bei allen Planungen gemäß dem Arbeitsplan der Stadt zu berücksichtigen. Insbesondere gilt dies auch bei der Umgestaltung der fahrradfreundlichen Nebenstraßen. Im zeitlichen Kontext hängt die Umsetzbarkeit der Herstellung der barrierefreien Leitsysteme insbesondere vom baulichen Aufwand ab. Die derzeitigen Maßnahmen im Oeder Weg haben überwiegend einen provisorischen Charakter und sollen möglichst schnell sichtbar und erfahrbar sein. Aufwändige Maßnahmen können daher erst im Rahmen der baulichen Verstetigung der eingeleiteten Schritte umfassend berücksichtigt werden, unter anderem beim Bau von Gehwegnasen. Zu
- Im Kreuzungsbereich Oeder Weg/Lersnerstraße/Stalburgstraße ist die Barrierefreiheit inklusive Bordabsenkungen an allen Stellen bereits gegeben. Zu
- Im Kreuzungsbereich Oeder Weg/Adlerflychtstraße/Sömmeringstraße wird die Barrierefreiheit im Rahmen der vorgesehenen baulichen Verstetigung und Ergänzung der provisorischen Maßnahmen berücksichtigt. Zu
- Oeder Weg/Hermannstraße: Es gibt eine anforderungsgerechte Berücksichtigung der Barrierefreiheit im Rahmen der vorgesehenen baulichen Verstetigung und eine Ergänzung der provisorischen Maßnahmen: Die Poller mittig am Fußgängerüberweg sollen ein unerwünschtes Zuparken der Gehwege verhindern, der Magistrat wird diese unter Beobachtung des Verkehrsverhaltens versuchsweise entfernen. Zu
- Auch hier dienen die mittig am Fußgängerüberweg stehenden Poller als Maßnahme gegen unerwünschtes Zuparken. Der Magistrat wird diese ebenfalls versuchsweise entfernen. Zu
- Oeder Weg/Finkenhofstraße: Bei der Neuanordnung der Verkehrszeichen wird die Verbesserung der Überquerungsmöglichkeit der Finkenhofstraße berücksichtigt. Zu
- Bushaltestelle Bornwiesenweg: Es wird analog der oben skizzierten Fälle geprüft, inwieweit Poller zur Verbesserung der Überquerungsmöglichkeit entfernt werden können. Zu
- Oeder Weg/Bornwiesenweg: Der Magistrat wird den mittig am Fußgängerüberweg stehenden Poller entfernen. Zu
- Oeder Weg/Mittelweg: Der Magistrat wird auch hier prüfen, inwieweit Poller zur Verbesserung der Überquerungsmöglichkeit entfernt werden können. Zu
- Oeder Weg unterhalb Mittelweg: Die je zwei E-Ladestellen und Behindertenparkplätze in Schräganordnung entsprechen im Großen und Ganzen der Situation im Bestand vor der Blaumarkierung der E-Ladebereiche. Sie haben normgerechte Standardmaße. Zu
- Oeder Weg/Jahnstraße/Querstraße: Die vorhandenen Ampelanlagen und die Querungshilfe unterhalb der Querstraße entfallen zukünftig. Die Herstellung der Barrierefreiheit erfolgt im Rahmen der vorgesehenen baulichen Verstetigung und Ergänzung der provisorischen Maßnahmen nach der Erprobungszeit. Mit dem hier angesprochenen Entfernen der Poller ist im zweiten Quartal 2022 zu rechnen.