Beseitigung von wilden Müllabladeplätzen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2012, ST
1109
Betreff: Beseitigung von
wilden Müllabladeplätzen Es ist dem Magistrat nicht bekannt,
welche Ordnungsbehörde eine Einzäunung der Grundstücke im Bereich der
Westerbachstraße, Nähe der Autobahn A 5, ausnahmslos untersagt haben soll.
Da die betroffenen Grundstücke im
Stadtteil Sossenheim nicht näher bezeichnet wurden, können auch nur
grundsätzliche Aussagen getroffen werden. Bezüglich der Gas-Hochdruckleitung ist eine
Zuständigkeit der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) mit Sitz in Frankfurt
am Main gegeben. Die NRM ist ein Gemeinschaftsunternehmen der MAINOVA AG und
der Stadtwerke Hanau GmbH und teilte mit, dass fachtechnisch einer Einzäunung
der Grundstücke hin zur BAB 5 zugestimmt werden könne, sofern durch den Einbau
von Zugangstoren und der damit verbundenen Schlüsselgewalt für die
Fachabteilungen der NRM eine Leitungsbegehung weiterhin gewährleistet wird.
Bei der Errichtung der Zaun- bzw.
Toranlagen sei darauf zu achten, dass die Fundamente für die Zaun- bzw.
Torpfeiler nicht innerhalb der Leitungszone errichtet werden. Es wird darauf
hingewiesen, dass die Zaunanlagen, die Abstimmung für den freien Zugang zur
Leitung und die Schlüsselgewalt mit der NRM abgestimmt werden sollten. Hierzu
ist vor der Bauausführung mit der NRM Kontakt aufzunehmen. Der Bestand und
Betrieb der im Ausbaubereich befindlichen Bestandstrassen (Leitungen) der NRM
sind zu gewährleisten. Die aktuellen Bestandsunterlagen sind bei der Zentralen
Netzauskunft der NRM von der auszuführenden Firma einzuholen und auf der
Baustelle zur Einsicht vorzuhalten. Der Schutz der Versorgungsleitungen ist
gemäß aktueller Schutzanweisungen (Anweisungen zum Schutz von
Versorgungseinrichtungen der Mainova) einzuhalten. Das Antragsformular ist unter: http//www.nrm-netzdienste.de/dienstleistungen/netzau
skunft/online-anfrage.html zu erhalten. Bezüglich der Hochspannungsüberlandleitungen ist
die Zuständigkeit der TenneT TSO GmbH (TENNET) in 96052 Bamberg gegeben. Die
TENNET besitzt eine Dienstbarkeit, die ihnen jederzeit einen Zugang zu den
Grundstücken rechtlich sichert. Eine Einzäunung eines solchen Grundstückes
müsse in jedem Fall von der TENNET geprüft und genehmigt werden. Für eine geplante Grundstückseinzäunung kann vorab
keine pauschale Aussage getroffen werden, sondern sind immer eine
Einzelfallprüfung und ggf. Auflagen erforderlich. Daher ist für jeden
Einzelfall ein Lageplan mit dem eingezeichneten Zaunverlauf und der Zaunhöhe
zuzusenden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 20.03.2012, V 317