Beseitigung von wilden Müllabladeplätzen
Begründung
Müllabladeplätzen Der Magistrat wird aufgefordert, mit den zuständigen Behörden zu prüfen, ob die Grundstücksbesitzern der Grundstücke neben der Autobahn A5 an der Westerbachstraße ihre Grundstücke einzäunen dürfen, um dort die häufigen Müllablagerungen zu verhindern. Begründung: Die Grundstücksbesitzer dieser Grundstücke wollten ihre Grundstücke einzäunen, was ihnen aber von der Ordnungsbehörde untersagt wurde, da dort Gas und Hochspannungsüberlandleitungen liegen und diese müssten jederzeit begehbar sein. Deshalb bittet der Ortsbeirat zu prüfen ob es eine Möglichkeit gibt die Grundstücke vor illegalen Müllablagerungen zu schützen und den Notwendigkeiten der Behörden gerecht zu werden.
Inhalt
Antrag vom 03.03.2012, OF 319/6
Betreff: Beseitigung von wilden Müllabladeplätzen Der Magistrat wird aufgefordert, mit den zuständigen Behörden zu prüfen, ob die Grundstücksbesitzern der Grundstücke neben der Autobahn A5 an der Westerbachstraße ihre Grundstücke einzäunen dürfen, um dort die häufigen Müllablagerungen zu verhindern. Begründung: Die Grundstücksbesitzer dieser Grundstücke wollten ihre Grundstücke einzäunen, was ihnen aber von der Ordnungsbehörde untersagt wurde, da dort Gas und Hochspannungsüberlandleitungen liegen und diese müssten jederzeit begehbar sein. Deshalb bittet der Ortsbeirat zu prüfen ob es eine Möglichkeit gibt die Grundstücke vor illegalen Müllablagerungen zu schützen und den Notwendigkeiten der Behörden gerecht zu werden.Beratung im Ortsbeirat: 6