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Umwidmung der Deuil-La-Barre-Straße von einer Kreisstraße K 871 in eine Gemeindestraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht ist es wünschenswert, zur Schaffung von Rechtssicherheit die Herabstufung im Sinne der Ortsbeiratsanregung zu betreiben, um die seit langem bestehende und aus Sicht des Magistrats bewährte Tempo-30-Zonenregelung aufrecht erhalten zu können.