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Umwidmung der Deuil-La-Barre-Straße von einer Kreisstraße K 871 in eine Gemeindestraße (zur ST 2605)

Vorlagentyp: OF CDU

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich für die Umwidmung der Deuil-La-Barre Straße zwischen dem Ortseingang und Ortsausgang Nieder-Eschbachs von eine Kreisstraße K 871 in eine Gemeindestraße einzusetzen.

Begründung

Gemeindestraßen sind Straßen, die überwiegend dem örtlichen Verkehr dienen. Dem Antrag des Ortsbeirats auf Reduzierung des Durchgangsverkehrs ist mit der Begründung widersprochen worden, dass es sich bei der Straße um eine Straßenverbindung handelt, die als Kreisstraße K 871 gewidmet ist und nach Netzbedeutung und Widmungszweck "vorwiegend dem Verkehr zwischen benachbarten Kreisen und kreisfreien Städten, dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Kreises oder dem unentbehrlichen Anschluss von Gemeinden oder räumlich getrennten Ortsteilen an überörtliche Verkehrswege (§ 3 Absatz 1 Ziffer 2 Hessisches Straßengesetz)" diene. Dies ist nicht mehr zeitgemäß. Bei der Deuil-La-Barre Straße handelt es sich faktisch um eine Gemeindestraße die durch einen, mittlerweile dicht besiedelten, Stadtteil führt. Weitere Baugebiete sind bereits ausgewiesen, weshalb mit weiterem zufließendem Verkehr aus den Seitenstraßen zu rechnen ist. Die Forderungen des Ortsbeirats ein Verkehrskonzept für den Frankfurter Norden zu entwickeln, wurden bislang abgelehnt. Es wird Zeit, dass der Magistrat sich der Problematik annimmt und den Lösungsvorschlägen des Ortsbeirats zur Verhinderung des Verkehrschaos in den Stoßzeiten nähertritt.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

17
17. Sitzung OBR 15
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

Alle:
CDU GRÜNE SPD Linke FDP AfD Volt BFF ÖkoLinX-ELF WBE FRAKTION IBF Gartenpartei fraktionsunabhängig FREIE_WÄHLER fraktionslos ÖkoLinX-ARL dFfm Die PARTEI die_farbechten_-_LINKE. RÖMER