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Bessere Anbindung des Gewerbegebiets Fritz-Klatte-Straße an den öffentlichen Verkehr

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1082 Betreff: Bessere Anbindung des Gewerbegebiets Fritz-Klatte-Straße an den öffentlichen Verkehr Zu 1.: Der Vorschlag einer Verlängerung der Buslinie 54 zu einer neuen Haltestelle am Tor des Gewerbegebietes wurde eingehend geprüft. Die Realisierung hätte eine erhebliche Fahrzeitverlängerung für die gesamte Linie und damit verbunden Nachteile für Fahrgäste mit anderen Zielen zur Folge. Insbesondere die wichtigen Anschlüsse zur S-Bahn in Griesheim Bahnhof könnten nicht mehr erreicht werden, was für viele Fahrgäste zu einem deutlichen Attraktivitätsverlust führen würde. Des Weiteren entstünden durch die Verlängerung zusätzliche Betriebskosten von jährlich bis zu 100.000 Euro, denen keine entsprechenden Mehreinnahmen gegenüberstünden. Der Vorschlag soll deshalb nicht weiter verfolgt werden. Zu 2. und 3. Zwischenzeitlich wurde der auf der Parkseite befindliche Randstreifen befestigt und als Gehweg nutzbar gemacht. Die Beleuchtung erfolgt durch die vorhandenen Straßenlampen, so dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Firmen aus dem Gewerbegebiet der längere und unbeleuchtete Weg durch die Grünanlage erspart wird. Die Fahrbahnabgrenzung zum neuen Gehweg wurde mittels eines profilierten Breitstriches (taktile Ausführung) vorgenommen. Der Schutzstreifen kann von Kraftfahrzeugen überfahren werden und wurde alle 50 Meter mit einem Fußgängerpiktogramm versehen. Demzufolge wurde auch die unter Ziffer 5 vorgeschlagene Abmarkierung eines Fußweges / Schutzstreifens realisiert. Mit der Einrichtung des Gehweges entfällt dann auch die Notwendigkeit des Verkehrsschildes "Verbot für Fußgänger" am Eingang der Fritz-Klatte-Straße. Das Schild wurde entfernt. Zu 4.: Bei einer solchen Mitnahmeregelung würde es sich nicht um öffentlichen Personennahverkehr oder Linienverkehr im Sinne des Personenbeförderungsrechts handeln. Eine solche Lösung könnte gegebenenfalls als sog. Werksverkehr gestaltet werden. Dies müsste allerdings von den Anlieger-Unternehmen und dem Busunternehmen bilateral vereinbart werden. Zu 5. Dem Vorschlag wurde entsprochen (Siehe Antwort zu 2. und 3.). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4032

Verknüpfte Vorlagen