Bessere Anbindung des Gewerbegebiets Fritz-Klatte-Straße an den öffentlichen Verkehr
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST
1082
Betreff: Bessere Anbindung
des Gewerbegebiets Fritz-Klatte-Straße an den öffentlichen Verkehr Zu 1.: Der Vorschlag einer Verlängerung der Buslinie 54 zu
einer neuen Haltestelle am Tor des Gewerbegebietes wurde eingehend geprüft. Die
Realisierung hätte eine erhebliche Fahrzeitverlängerung für die gesamte Linie
und damit verbunden Nachteile für Fahrgäste mit anderen Zielen zur Folge.
Insbesondere die wichtigen Anschlüsse zur S-Bahn in Griesheim Bahnhof könnten
nicht mehr erreicht werden, was für viele Fahrgäste zu einem deutlichen
Attraktivitätsverlust führen würde. Des Weiteren entstünden durch die
Verlängerung zusätzliche Betriebskosten von jährlich bis zu 100.000 Euro, denen
keine entsprechenden Mehreinnahmen gegenüberstünden. Der Vorschlag soll deshalb
nicht weiter verfolgt werden. Zu 2. und 3. Zwischenzeitlich wurde der auf der Parkseite
befindliche Randstreifen befestigt und als Gehweg nutzbar gemacht. Die
Beleuchtung erfolgt durch die vorhandenen Straßenlampen, so dass den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Firmen aus dem Gewerbegebiet der längere
und unbeleuchtete Weg durch die Grünanlage erspart wird. Die Fahrbahnabgrenzung zum neuen
Gehweg wurde mittels eines profilierten Breitstriches (taktile Ausführung)
vorgenommen. Der Schutzstreifen kann von Kraftfahrzeugen überfahren werden und
wurde alle 50 Meter mit einem Fußgängerpiktogramm versehen. Demzufolge wurde
auch die unter Ziffer 5 vorgeschlagene Abmarkierung eines Fußweges /
Schutzstreifens realisiert. Mit der Einrichtung des Gehweges entfällt dann auch
die Notwendigkeit des Verkehrsschildes "Verbot für Fußgänger" am Eingang
der Fritz-Klatte-Straße. Das Schild wurde entfernt. Zu 4.: Bei einer solchen Mitnahmeregelung würde es sich
nicht um öffentlichen Personennahverkehr oder Linienverkehr im Sinne des
Personenbeförderungsrechts handeln. Eine solche Lösung könnte gegebenenfalls
als sog. Werksverkehr gestaltet werden. Dies müsste allerdings von den
Anlieger-Unternehmen und dem Busunternehmen bilateral vereinbart werden.
Zu 5. Dem Vorschlag wurde entsprochen (Siehe Antwort zu 2.
und 3.). Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.04.2015, OM 4032