Bessere Anbindung des Gewerbegebiets Fritz-Klatte-Straße an den öffentlichen Verkehr
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM
4032 entstanden aus Vorlage:
OF 1308/6 vom
06.04.2015 Betreff: Bessere Anbindung des Gewerbegebiets
Fritz-Klatte-Straße an den öffentlichen Verkehr Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen
zu ergreifen, damit das Gewerbegebiet an der Fritz-Klatte-Straße in Griesheim
wieder besser mit dem Bus zu erreichen ist. Insbesondere folgende Punkte sind
zu prüfen: 1. Verlängerung der Buslinie 54 um
einen Schlenker von der Haltestelle "Lachegraben" zu einer neuen Haltestelle am
Tor des Gewerbegebiets zu den relevanten Zeiten frühmorgens und
nachmittags; 2. Beseitigung
des Verkehrsschilds "Verbot für Fußgänger" am Eingang der Fritz-Klatte-Straße,
eventuell verbunden mit einem Haltverbot für Lkws in der Straße und, falls aus
Gründen der Verkehrssicherheit wirklich unbedingt notwendig, einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf
20 km/h (derzeit besteht bereits Tempo 30); 3. Gerne auch eine andere Lösung, die den mit dem Bus
anreisenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den langen Umweg durch das
unbeleuchtete, unübersichtliche und unheimliche, weil nahezu menschenleere
Gebiet mit Gartenhecken und wilden Gebüschen erspart. Es ist daran zu denken,
dass dieser Weg von vielen jungen Frauen genutzt wird; 4. Vielleicht kann man eine Regelung treffen, nach
der die Busse, die leer zum Busdepot fahren, die Fußgänger mitnehmen? 5. Abmarkierung eines
Fußweges/Schutzstreifens auf der Fahrbahn der Fritz-Klatte-Straße. Begründung: Die nächstgelegene Bushaltestelle für das
Gewerbegebiet ist die Haltestelle "Lachegraben" der Linie 54. Von dieser
Haltestelle aus ist noch ein Weg von ca. 300 Metern auf der
Fritz-Klatte-Straße bis zum Eingang zum Gewerbegebiet zurückzulegen. Bisher war
dies auch problemlos möglich, obwohl die Fritz-Klatte-Straße über keinen
Bürgersteig verfügt. Leider wurde nun aber ein Verbotsschild für Fußgänger am
Eingang der Straße aufgestellt, wahrscheinlich weil mit Änderung der
Organisation der öffentlichen Buslinien nun ein Busdepot in diesem Gebiet
besteht, das über diese Straße angefahren wird. Die mit dem Bus anreisenden
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ein großer Teil davon sind junge Frauen, die
sich in der Ausbildung befinden und kein Auto leisten können, müssten nun, wenn
sie sich an die Verkehrsregeln halten wollen, einen Umweg durch ein Gebiet
gehen, das als Mittelding zwischen Grünanlage und Kleingartengelände bezeichnet
werden kann. Dieses Gebiet ist unbeleuchtet, fast menschenleer, durch Hecken
unübersichtlich und stellt damit einen typischen Angstraum dar. Ganz abgesehen
von dem erheblichen Umweg ist dieser Weg insbesondere für junge Frauen keine
Alternative, die man guten Gewissens empfehlen kann! Ideal für die Beschäftigten des Gewerbegebiets wäre
die Lösung, den Bus einen Schlenker zum Eingang des Gewerbegebiets fahren zu
lassen. Ein geeigneter Wendehammer ist vorhanden. Zumindest sollte man aber das
Laufen auf der Straße wieder erlauben, was auf einer Straße, auf der bereits
jetzt Tempo 30 gilt, eigentlich kein Problem sein sollte. Wenn es gar nicht
anders geht, könnte man die zulässige Höchstgeschwindigkeit aber auch auf
20 km/h senken, um deutlich zu machen, dass dies eine Straße ist, auf der
Menschen laufen. In diesem Zusammenhang sei allerdings die Anmerkung erlaubt,
dass es viele Landstraßen ohne Bürgersteig gibt, auf denen trotz weit höherer
Geschwindigkeiten (in der Regel Tempo 80) das Laufen erlaubt ist! Das Bild zeigt den derzeitigen Zustand am Eingang der
Fritz-Klatte-Straße mit Tempo 30 und Fußgängerverbotsschild. Die Skizze zeigt gelb den Fußweg durch das
unübersichtliche Gelände mit Bäumen, Gebüschen und Gartenhecken. Die
Fritz-Klatte-Straße selbst ist angrenzend an den Industriepark zu erkennen.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.07.2015, ST 1082
Aktenzeichen: 92 11