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Bessere Anbindung des Gewerbegebiets Fritz-Klatte-Straße an den öffentlichen Verkehr

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4032 entstanden aus Vorlage: OF 1308/6 vom 06.04.2015 Betreff: Bessere Anbindung des Gewerbegebiets Fritz-Klatte-Straße an den öffentlichen Verkehr Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, damit das Gewerbegebiet an der Fritz-Klatte-Straße in Griesheim wieder besser mit dem Bus zu erreichen ist. Insbesondere folgende Punkte sind zu prüfen: 1. Verlängerung der Buslinie 54 um einen Schlenker von der Haltestelle "Lachegraben" zu einer neuen Haltestelle am Tor des Gewerbegebiets zu den relevanten Zeiten frühmorgens und nachmittags; 2. Beseitigung des Verkehrsschilds "Verbot für Fußgänger" am Eingang der Fritz-Klatte-Straße, eventuell verbunden mit einem Haltverbot für Lkws in der Straße und, falls aus Gründen der Verkehrssicherheit wirklich unbedingt notwendig, einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h (derzeit besteht bereits Tempo 30); 3. Gerne auch eine andere Lösung, die den mit dem Bus anreisenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den langen Umweg durch das unbeleuchtete, unübersichtliche und unheimliche, weil nahezu menschenleere Gebiet mit Gartenhecken und wilden Gebüschen erspart. Es ist daran zu denken, dass dieser Weg von vielen jungen Frauen genutzt wird; 4. Vielleicht kann man eine Regelung treffen, nach der die Busse, die leer zum Busdepot fahren, die Fußgänger mitnehmen? 5. Abmarkierung eines Fußweges/Schutzstreifens auf der Fahrbahn der Fritz-Klatte-Straße. Begründung: Die nächstgelegene Bushaltestelle für das Gewerbegebiet ist die Haltestelle "Lachegraben" der Linie 54. Von dieser Haltestelle aus ist noch ein Weg von ca. 300 Metern auf der Fritz-Klatte-Straße bis zum Eingang zum Gewerbegebiet zurückzulegen. Bisher war dies auch problemlos möglich, obwohl die Fritz-Klatte-Straße über keinen Bürgersteig verfügt. Leider wurde nun aber ein Verbotsschild für Fußgänger am Eingang der Straße aufgestellt, wahrscheinlich weil mit Änderung der Organisation der öffentlichen Buslinien nun ein Busdepot in diesem Gebiet besteht, das über diese Straße angefahren wird. Die mit dem Bus anreisenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ein großer Teil davon sind junge Frauen, die sich in der Ausbildung befinden und kein Auto leisten können, müssten nun, wenn sie sich an die Verkehrsregeln halten wollen, einen Umweg durch ein Gebiet gehen, das als Mittelding zwischen Grünanlage und Kleingartengelände bezeichnet werden kann. Dieses Gebiet ist unbeleuchtet, fast menschenleer, durch Hecken unübersichtlich und stellt damit einen typischen Angstraum dar. Ganz abgesehen von dem erheblichen Umweg ist dieser Weg insbesondere für junge Frauen keine Alternative, die man guten Gewissens empfehlen kann! Ideal für die Beschäftigten des Gewerbegebiets wäre die Lösung, den Bus einen Schlenker zum Eingang des Gewerbegebiets fahren zu lassen. Ein geeigneter Wendehammer ist vorhanden. Zumindest sollte man aber das Laufen auf der Straße wieder erlauben, was auf einer Straße, auf der bereits jetzt Tempo 30 gilt, eigentlich kein Problem sein sollte. Wenn es gar nicht anders geht, könnte man die zulässige Höchstgeschwindigkeit aber auch auf 20 km/h senken, um deutlich zu machen, dass dies eine Straße ist, auf der Menschen laufen. In diesem Zusammenhang sei allerdings die Anmerkung erlaubt, dass es viele Landstraßen ohne Bürgersteig gibt, auf denen trotz weit höherer Geschwindigkeiten (in der Regel Tempo 80) das Laufen erlaubt ist! Das Bild zeigt den derzeitigen Zustand am Eingang der Fritz-Klatte-Straße mit Tempo 30 und Fußgängerverbotsschild. Die Skizze zeigt gelb den Fußweg durch das unübersichtliche Gelände mit Bäumen, Gebüschen und Gartenhecken. Die Fritz-Klatte-Straße selbst ist angrenzend an den Industriepark zu erkennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1082 Aktenzeichen: 92 11