Tempo 30 im Bereich der Kindertagesstätte in der Windthorststraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST
1081
Betreff: Tempo 30 im
Bereich der Kindertagesstätte in der Windthorststraße Der Anregung wird insoweit
entsprochen, als zunächst die zulässige Höchstgeschwindigkeit vor der
Kindertagesstätte in der Windthorststraße auf 30 km/h begrenzt und mit
entsprechenden Schildern auf querende Kinder hingewiesen wird. Die ebenfalls
angeregte Querrungshilfe ist nach den normativen Vorgaben in Tempo-30-Bereichen
grundsätzlich entbehrlich. Gleichwohl wird der Magistrat nach Einführung der
Geschwindigkeitsbegrenzung Messungen vornehmen. Sollte sich ergeben, dass die
vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzung nicht die notwendige Beachtung findet,
ist vorgesehen, zeitnah mit Piktogrammen auf der Fahrbahn oder auch als Ultima
Ratio, der Installation einer Querungshilfe, zu reagieren. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.05.2015, OM 4159
Antrag vom
08.05.2016, OF 39/6
Anregung an
den Magistrat vom 31.05.2016, OM 100