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Tempo 30 im Bereich der Kindertagesstätte in der Windthorststraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1081 Betreff: Tempo 30 im Bereich der Kindertagesstätte in der Windthorststraße Der Anregung wird insoweit entsprochen, als zunächst die zulässige Höchstgeschwindigkeit vor der Kindertagesstätte in der Windthorststraße auf 30 km/h begrenzt und mit entsprechenden Schildern auf querende Kinder hingewiesen wird. Die ebenfalls angeregte Querrungshilfe ist nach den normativen Vorgaben in Tempo-30-Bereichen grundsätzlich entbehrlich. Gleichwohl wird der Magistrat nach Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung Messungen vornehmen. Sollte sich ergeben, dass die vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzung nicht die notwendige Beachtung findet, ist vorgesehen, zeitnah mit Piktogrammen auf der Fahrbahn oder auch als Ultima Ratio, der Installation einer Querungshilfe, zu reagieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4159 Antrag vom 08.05.2016, OF 39/6 Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 100