Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung in der Windthorststraße
Begründung
in der Windthorststraße Vorgang: OM 4159/15 OBR 6; ST 1081/15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung in der Windthorststraße mitzuteilen. Begründung: Nach Aussage des Magistrat in der Stellungnahme ST 1081 vom 24.7.2015 "wird der Magistrat nach Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung Messungen vornehmen. Sollte sich ergeben, dass die vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzung nicht die notwendige Beachtung findet, ist vorgesehen, zeitnah mit Piktogrammen auf der Fahrbahn oder auch als Ultima Ratio, der Installation einer Querungshilfe, zu reagieren."
Inhalt
Antrag vom 08.05.2016, OF 39/6
Betreff: Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung in der Windthorststraße Vorgang: OM 4159/15 OBR 6; ST 1081/15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung in der Windthorststraße mitzuteilen. Begründung: Nach Aussage des Magistrat in der Stellungnahme ST 1081 vom 24.7.2015 "wird der Magistrat nach Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung Messungen vornehmen. Sollte sich ergeben, dass die vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzung nicht die notwendige Beachtung findet, ist vorgesehen, zeitnah mit Piktogrammen auf der Fahrbahn oder auch als Ultima Ratio, der Installation einer Querungshilfe, zu reagieren."