Radfahren gegen die Einbahnstraße ist nicht überall gestattet!
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1079
Betreff: Radfahren gegen die Einbahnstraße ist nicht überall gestattet! Das Fahren gegen die Einbahnstraße ist grundsätzlich nicht erlaubt, außer es ist durch Beschilderung ausgewiesen. Eine Beschilderung "Radfahren gegen die Einbahnstraße nicht gestattet" sieht die Straßenverkehrs-Ordnung deshalb nicht vor. Der Anregung des Ortsbeirats kann nicht entsprochen werden.