Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Radfahren gegen die Einbahnstraße ist nicht überall gestattet!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1079 Betreff: Radfahren gegen die Einbahnstraße ist nicht überall gestattet! Das Fahren gegen die Einbahnstraße ist grundsätzlich nicht erlaubt, außer es ist durch Beschilderung ausgewiesen. Eine Beschilderung "Radfahren gegen die Einbahnstraße nicht gestattet" sieht die Straßenverkehrs-Ordnung deshalb nicht vor. Der Anregung des Ortsbeirats kann nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4366

Verknüpfte Vorlagen