Radfahren gegen die Einbahnstraße ist nicht überall gestattet!
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.06.2019, ST 1079 Betreff: Radfahren gegen die Einbahnstraße ist
nicht überall gestattet! Das Fahren gegen die Einbahnstraße
ist grundsätzlich nicht erlaubt, außer es ist durch Beschilderung ausgewiesen.
Eine Beschilderung "Radfahren gegen die Einbahnstraße nicht gestattet" sieht
die Straßenverkehrs-Ordnung deshalb nicht vor. Der Anregung des Ortsbeirats kann nicht entsprochen
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.03.2019, OM 4366