Radfahren nicht gegen die Einbahnstraße
Begründung
Einbahnstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, daß in den Straßen des Ortsbezirks, in welchen das Radfahren gegen die Einbahstraße nicht gestattet ist mit zusätzlichen Hinweisen, wie z.B. weitere Verkehrsschilder oder Piktogramme, auf diese Regelung verstärkt hingewiesen wird. Begründung: In diesen Straßen, wie z.B. der Damaschkeanger, kommt es immer wieder zu gefährlichen Begegnungen zwischen Autos und Radfahrern die unerlaubt gegen die Einbahstraße fahren, aber oftmals glauben im Recht zu sein. Gerade im Damaschkeanger fahren in der Mittagszeit zahlreiche Schüler diese Strecke und gefährden in erster Linie sich selbst. Eine auffällige Kennzeichung, die auf das Fehlverhalten und die Gefahr hinweist, könnte die Verkehrssituation verbessern.