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Grundstücke mit Eignung für Bolzplatznutzung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2012, ST 1065

Betreff: Grundstücke mit Eignung für Bolzplatznutzung Vorläufige Stellungnahme: Im Rahmen der Planung des Kita-Neubaus in der Gladiolenstraße wurden 8 weitere Flächen als möglicher Standort überprüft. Hiervon können bereits 4 Grundstücke im Vorfeld für eine zukünftige Bolzplatznutzung ausgeschlossen werden. Die verbleibenden 4 Grundstücke sind auf Ihre Eignung vom Grünflächenamt zu überprüfen. Das Grünflächenamt wird durch das Stadtschulamt unterrichtet und um Stellungnahme gebeten. Bei Vorliegen des Ergebnisses wird der Ortsbeirat umgehend informiert.

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