Städtische Grundstücke mit Eignung für Bolzplatznutzung
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
für Bolzplatznutzung Im Rahmen der Planung der neuen Kita Gladiolenstraße wurde berichtet, dass bis zu acht städtische Flächen in Nieder-Eschbach auf ihre Eignung als Kita-Standort geprüft wurden. Der am vorgesehenen Kita-Standort zur Zeit vorhandene Bolzplatz wird zumindest erheblich reduziert bez., wenn dem Wunsch des OBR zur Verlegung der Zufahrt entsprochen wird, gesamt wegfallen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu Prüfen und zu Berichten -Welche Flächen als Kita-Standort geprüft und aus welchen Grüden sie nicht berücksichtigt wurden. -Welche dieser Flächen als Standort für einen Bolzplatz geeignet sind.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2012, OF 94/15
Betreff: Städtische Grundstücke mit Eignung
für Bolzplatznutzung Im Rahmen der Planung der neuen Kita
Gladiolenstraße wurde berichtet, dass bis zu acht städtische Flächen in Nieder-Eschbach auf ihre
Eignung als Kita-Standort geprüft wurden. Der am vorgesehenen Kita-Standort zur Zeit
vorhandene Bolzplatz wird zumindest erheblich reduziert bez., wenn dem Wunsch des OBR zur
Verlegung der Zufahrt entsprochen wird, gesamt wegfallen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu Prüfen und zu
Berichten -Welche Flächen als Kita-Standort
geprüft und aus welchen Grüden sie nicht berücksichtigt wurden. -Welche dieser Flächen als Standort für einen
Bolzplatz geeignet sind. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR
15 am 20.04.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1105 2012
Die
Vorlage OF 94/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff und im
Antragstext das Wort "städtische" gestrichen wird, und der letzte
Satz folgende Fassung erhält: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und
zu berichten, welche dieser Flächen als Standorte für einen Bolzplatz
geeignet ist."
Abstimmung: Einstimmige
Annahme