Städtische Grundstücke mit Eignung für Bolzplatznutzung
Begründung
für Bolzplatznutzung Im Rahmen der Planung der neuen Kita Gladiolenstraße wurde berichtet, dass bis zu acht städtische Flächen in Nieder-Eschbach auf ihre Eignung als Kita-Standort geprüft wurden. Der am vorgesehenen Kita-Standort zur Zeit vorhandene Bolzplatz wird zumindest erheblich reduziert bez., wenn dem Wunsch des OBR zur Verlegung der Zufahrt entsprochen wird, gesamt wegfallen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu Prüfen und zu Berichten -Welche Flächen als Kita-Standort geprüft und aus welchen Grüden sie nicht berücksichtigt wurden. -Welche dieser Flächen als Standort für einen Bolzplatz geeignet sind.
Inhalt
Antrag vom 16.04.2012, OF 94/15
Betreff: Städtische Grundstücke mit Eignung für Bolzplatznutzung Im Rahmen der Planung der neuen Kita Gladiolenstraße wurde berichtet, dass bis zu acht städtische Flächen in Nieder-Eschbach auf ihre Eignung als Kita-Standort geprüft wurden. Der am vorgesehenen Kita-Standort zur Zeit vorhandene Bolzplatz wird zumindest erheblich reduziert bez., wenn dem Wunsch des OBR zur Verlegung der Zufahrt entsprochen wird, gesamt wegfallen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu Prüfen und zu Berichten -Welche Flächen als Kita-Standort geprüft und aus welchen Grüden sie nicht berücksichtigt wurden. -Welche dieser Flächen als Standort für einen Bolzplatz geeignet sind.Beratung im Ortsbeirat: 15