Mehr Sauberkeit für Sossenheim - Weitere Standorte für neue Abfallbehälter, Hundekottütenspender und Bänke
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST
1051
Betreff: Mehr Sauberkeit
für Sossenheim - Weitere Standorte für neue Abfallbehälter,
Hundekottütenspender und Bänke Seitens des Ortsbeirates 6 wird
angeregt, Hundekottütenspender in der Nähe der Kleingärten südlich der
Westerbachstraße und im Sossenheimer Unterfeld aufzustellen. Grundsätzlich stellt die Aufstellung dieser
Tütenspender eine freiwillige Leistung der Stadt dar, die restriktiv zu
handhaben ist. Auch wenn Patenschaften vorliegen würden, stellt die Handhabung
bzw. der Betrieb jedes Spenders einen Kosten- und Aufwandsfaktor dar. Es ist daher nicht beabsichtigt, abseits städtischer
Versorgungsstrukturen und Grünanlagen Tütenspender in der Feldgemarkung
aufzustellen. Des Weiteren werden zusätzliche
Standorte für Abfallbehälter angeregt. Nach Überprüfung und Rücksprache mit dem
beauftragten Dienstleister, der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH
(FES), ist der Stadtteil Sossenheim mit Papierkörben der FES GmbH innerhalb der
geschlossenen Ortslage sehr gut versorgt. Im Rahmen der Sauberkeitskampagne
"cleanffm" wurden zudem sechs zusätzliche Papierkörbe aufgestellt. Ein Großteil der vorgeschlagenen Orte für
Papierkörbe befindet sich im Bereich von Feldwegen oder außerhalb der
geschlossenen Ortslage, wo die FES GmbH keine satzungsgemäße Reinigung
durchführt und daher auch generell keine Papierkörbe aufstellt. Am Supermarkt an der Carl-Sonnenschein-Straße, am
östlichen Ende der Grünanlage Flurscheideweg und am Zufahrtweg zu den
Kleingärten können Papierkörbe gestellt werden, da dort die Versorgung über die
öffentlichen Grünanlagen gesichert ist. Ein weiterer Papierkorb wurde vor
kurzem auf Anregung einer Hundehalterin in der kleinen Grünanlage
Dottenfeldstraße/Am Salusbach aufgestellt. Am Einfahrtsweg zu den Kleingärten kann ebenfalls
eine der angeregten Sitzbänke im dort befindlichen öffentlichen Grünstreifen
aufgestellt werden. Die weiteren genannten Standorte befinden sich abseits
öffentlicher Anlagen, wo Bankstandorte wirtschaftlich nicht betrieben werden
können. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.03.2018, OM 2844