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Mehr Sauberkeit für Sossenheim - Weitere Standorte für neue Abfallbehälter, Hundekottütenspender und Bänke

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1051 Betreff: Mehr Sauberkeit für Sossenheim - Weitere Standorte für neue Abfallbehälter, Hundekottütenspender und Bänke Seitens des Ortsbeirates 6 wird angeregt, Hundekottütenspender in der Nähe der Kleingärten südlich der Westerbachstraße und im Sossenheimer Unterfeld aufzustellen. Grundsätzlich stellt die Aufstellung dieser Tütenspender eine freiwillige Leistung der Stadt dar, die restriktiv zu handhaben ist. Auch wenn Patenschaften vorliegen würden, stellt die Handhabung bzw. der Betrieb jedes Spenders einen Kosten- und Aufwandsfaktor dar. Es ist daher nicht beabsichtigt, abseits städtischer Versorgungsstrukturen und Grünanlagen Tütenspender in der Feldgemarkung aufzustellen. Des Weiteren werden zusätzliche Standorte für Abfallbehälter angeregt. Nach Überprüfung und Rücksprache mit dem beauftragten Dienstleister, der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES), ist der Stadtteil Sossenheim mit Papierkörben der FES GmbH innerhalb der geschlossenen Ortslage sehr gut versorgt. Im Rahmen der Sauberkeitskampagne "cleanffm" wurden zudem sechs zusätzliche Papierkörbe aufgestellt. Ein Großteil der vorgeschlagenen Orte für Papierkörbe befindet sich im Bereich von Feldwegen oder außerhalb der geschlossenen Ortslage, wo die FES GmbH keine satzungsgemäße Reinigung durchführt und daher auch generell keine Papierkörbe aufstellt. Am Supermarkt an der Carl-Sonnenschein-Straße, am östlichen Ende der Grünanlage Flurscheideweg und am Zufahrtweg zu den Kleingärten können Papierkörbe gestellt werden, da dort die Versorgung über die öffentlichen Grünanlagen gesichert ist. Ein weiterer Papierkorb wurde vor kurzem auf Anregung einer Hundehalterin in der kleinen Grünanlage Dottenfeldstraße/Am Salusbach aufgestellt. Am Einfahrtsweg zu den Kleingärten kann ebenfalls eine der angeregten Sitzbänke im dort befindlichen öffentlichen Grünstreifen aufgestellt werden. Die weiteren genannten Standorte befinden sich abseits öffentlicher Anlagen, wo Bankstandorte wirtschaftlich nicht betrieben werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2844