Sicherung eines Parkverbots in der Kalbacher Hauptstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST
1037
Betreff: Sicherung eines
Parkverbots in der Kalbacher Hauptstraße Die nutzbare Breite des Gehwegs an
der bezeichneten Örtlichkeit beträgt lediglich 90 cm. Durch den Einbau von
Pollern verbliebe eine Restbreite von nicht zumutbaren 50 cm. Um gleichwohl im
Sinne der Anregung tätig zu werden, hat der Magistrat veranlasst, dass der
Gehweg bis Ende des 3. Quartals 2013 durch zwei 1,80 m lange Geländer gegen
unerlaubtes Parken gesichert wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.04.2013, OM 2160